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Kostenberechnung der Versicherer

von nichtwissender06.08.2009 | 09:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich frage mich, ob die von meinem Riester-Anbieter (Versicherung) abgerechneten Kosten gerechtfertigt sind, da sie zur Zeit fast die kompletten Zulagen "auffressen". Gibt es da eine staatlich festgelegte Obergrenze oder können die Versicherer "nehmen, was sie wollen" ? Ich würde mich freuen, wenn sich da jemand auskennt.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es gibt keine staatlich festgelegte Obergrenze. Die anfallenden Kosten sind ein wichtiges Kriterium für die Qualität des Vertrages und für die Entscheidungsfindung.

Nähere Angaben sind in diesem Forum jedoch nicht möglich.

6 Antworten

Schiko.am 06.08.2009 | 12:25
Es wäre natürlich auch noch schön, wenn Sie die Versicherungshöhe bzw. die monatliche Eigenleistung nennen würden und auch für welche Zeitspanne die Provision gilt. Nur so konnen auch Andere einen Vergleich ziehen. Vielen Dank. MfG. Mit freundlichen Grüßen.
Rikoam 06.08.2009 | 13:09
Der Herrgott mag mir verzeihen, ich kann es nunmal nicht lassen. Allen Unkenrufen zum Trotz, ist die Risterrente nicht so schlecht, wie man sie macht.Bedenken sie bei den hohen Kosten, die steuerliche Erpsparnis, die sich sich jährlich von Vater Staat wieder zurückholen können. Meine Kinder sind alle bei Banken beschäftigt, in der jetzigen Zeit nicht grad beliebt. Sie raten das die Riesterverträge auch trotz der hohen Kosten noch rentabel sind. ICh selber, als grosser Riester Fan, kann also Ihren Unmut verstehen, das es keines grossen Verwaltungsaufwand bedarf, einen Vertrag der geschlsosen ist, laufen lassen.Aber was ist in der heutigen Zeit noch umsonst. MFG
MADRVam 06.08.2009 | 11:59
Hallo nichtwissender, ich bin der Meinung, dass die Abschlusskosten auf 5 Jahre verteilt sein oder als fester Prozentsatz von den Beiträgen berechnet werden. Der Prozentsatz kann sich entw. auf das Kapital od. die eingezahlten Beiträge beziehen. MeinTipp wäre daher, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale in Ihrer Stadt. Vielleicht kann die weiterhelfen. MfG
Schiko.am 06.08.2009 | 15:28
Nun ja Riko, da sind Sie ja von mir nicht so weit entfernt. Wie oft habe icht schon diese Rentenart hier verteidigt. Richtig ist aber auch, bei den Provisionen wird oft schon Schindluder ge- trieben, der Gesetzgeber muss hier Einhalt gebieten. Steuerlich teile ich Ihre Auffassung nicht, meist fällt durch die Zulagen keine Rückzahlung mehr an. Es fehlen hier oft auch bei Bankkaufleuten die steuerlichen Grundkenntnisse, dies weis ich auch von meinen zwei bei der Bank beschäftigten Töchtern und früheren Kollegen. Meist kommt die Ausrede ,wir dürfen hier nicht beraten. Die Meinung über den Bankberuf ist auch mir bekannt, eine Abfrage in einer Bankfachklasse ergab , dass 70 % nach der Ausbildung den Beruf wechseln. Das Wort "Gier" wird hier auch an die Lohnabhängigen übertragen, von der "Gier" der Kunden nach höheren Zinsen spricht niemand. Mit freundlichen Grüßen.
Amadéam 06.08.2009 | 23:19
Betrachten Sie Ihren Beitrag als Konjunkturprogramm für die Versicherer und für Herrn Riester, der prächtig mitverdient (Vorträge usw.) Hier ein Beitrag von der Wirtschaftswoche: http://www.wiwo.de/finanzen/die-riester-luege-403903/
nichtwissenderam 06.08.2009 | 21:16
Hallo an alle, erstmal vielen Dank für die Info. Ich war wohl irgendwie im naiven Glauben, meine Hausbank würde mich fair und umfassend beraten, auch über die negativen Seiten von dieser Rente. Aber leider wurde mir bei Abschluß des Vertrages alles nur in rosigen Farben geschildert, von Kosten war überhaupt gar keine Rede. Leider war ich damals auch zu dumm, danach zu fragen, das passiert mir sicher nicht noch einmal. Naja, jetzt läuft es halt und raus kommt man nur mit großen Verlusten.
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