Guten Morgen Herr Scheuermann,
die Deutsche Rentenversicherung kann für Kinder von Versicherten und Rentenbeziehern eine Kinderrehabilitation erbringen, wenn die Erkrankung des Kindes Einfluss auf dessen spätere Erwerbsfähigkeit haben kann. Leistungen zur Kinderrehabilitation können sowohl von der gesetzlichen Krankenkasse als auch von der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden. Zuständig ist der Träger, bei dem der Antrag gestellt wird.