Ich habe einen Rehaantrag bei der Rentenversicherung aufgrund von chronischen Rückenschmerzen seit mehreren Jahren gestellt. War deswegen auch 3 Wochen krank geschrieben und befinde mich z.z. Im Urlaub. Da ich in einem kleinen Betrieb (Pflege) arbeite und mich da vorher schon nicht wohl gefühlt habe (Druck von Chefin usw...),habe ich mich zu einer Kündigung entschlossen. Ich möchte vorerst zu Hause bleiben (habe 2kinder 6&10 Jahre). Jetzt weiß ich nicht ob dann die Rentenkasse weiterhin der Kostenträger ist wenn ich nur Hausfrau bin. Den Antrag hab ich Mitte Juni gestellt, Hausfrau wäre ich ab 1.August.Was sollte ich jetzt machen?
mfG
13.07.2019, 17:36
von
der anderen
Abwarten, bis Sie den Bescheid erhalten.
„Hausfrau“ ist kein Ausschlussgrund für eine Reha durch die Rentenversicherung.
15.07.2019, 09:08
Experten-Antwort
Hallo User Maria,
wir schließen uns den Ausführungen des Users der anderen an. Bitte warten Sie Ihren Bescheid der Deutschen Rentenversicherung ab.
15.07.2019, 11:24
von
Maria
Ich hab jetzt die Zusage der Rentenversicherung. Bei der Antragstellung war ich jedoch noch davon ausgegangen weiterhin zu arbeiten. Muss ich den kostenträger jetzt davon in Kenntnis setzen , das ich ab dem 1.08.2019 nicht mehr berufstätig bin. Da ich vorerst ja auch zu Hause bleiben möchte wollte ich mich auch nicht auf dem Arbeitsamt melden. mfG