Hallo Hanna!
Der RV-Träger hat Ihnen Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bewilligt.
Deshalb ist für Sie der RV-Träger zuständig!
Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun!
Was bedeutet der o.g. Bescheid der Rentenversicherung?
Der RV-Träger hat sich bereiterklärt, Ihnen Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zu gewähren, wenn Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber vorweisen können.
Die Lage ist für Sie schwierig:
Sie müssen Sie bei Unternehmen unter Hinweis auf diesen Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung bewerben und anschliessend vom Arbeitgeber eine Bescheinigung sich schriftlich geben lassen, in der folgender Text sinngemäss steht:
Ich- der Arbeitgeber- beabsichtige o.g. Versicherte in ein Dauerarbeitsverhältnis als-Berufsbezeichnung- in einen Vollzeitarbeitsplatz einzustellen.
Frau.....wird mit folgenden Aufgaben betraut sein:
1)
2)
3)
Hierfür benötigt Frau xxx einen Computerkurs (bitte Kursus genau beschreiben, z.B. Kursus Excel in der Schule xxxx mit Kosten = EUR...., Dauer = X Monate/Wochen/Stunden etc).
Mit freundlichen Grüssen
Der einstellungswillige
Arbeitgeber
Wenn Sie o.g. Bescheinigung dem RV-Träger vorlegen können, dann bewilligt er Ihnen die Kostenübernahme für den von Ihnen bei diesem einstellungswilligen Arbeitgeber benötigten Kursus.
Wichtig:
Es MUSS EIN DAUERARBEITSPLATZ SEIN!!!!
DAS ARBEITSVERHÄLTNIS MUSS LAUT IN KOPIE BEIZUFÜGENDEN ARBEITSVERTRAG AUF DAUER AUSGERICHTET UND (WICHTIG!!!) NICHT BEFRISTET SEIN!!!!
Viele Grüsse
Nix