Kostenübernahme eines Compiuterkurses

von
Hanna

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand einen guten Rat geben könnte, wie ich es anstellen kann, dass ich einen Computerkurs bezahlt bekomme, ich bin 52 Jahre alt, gelernte Kosmetikerin, bekomme zur Zeit Hartz IV, möchte gerne wieder eine Beschäftigung finden, evtl. als Rezeptionistin, leider fehlen mir hierzu die Compiuterkenntnisse, mein AA.Berater hat mir mitgeteilt, dass dies die Bundesanstalt nicht übernehmen kann und der Rentenversicherungsträger hat mir nur Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt, bitte teilt mir mit was ich tun kann, dass ich so einen Compiuterkurs erhalte.

Danke für eure Hilfe.

Schöne Grüße

Hanna

von
och ne

Die Rentenversicherung bezahlt nur Maßnahmen, mit denen eine gefährdete oder nicht mehr vorhandene Erwerbfähigkeit (nicht ein Arbeitsplatz) erhalten oder wiederhergestellt werden kann.

Warum will das AA nicht zahlen? Und vor allem: Was wollen Sie mit dem Kurs? Denn schon vor 20 Jahren galt, dass gute Computerkenntnisse nur was nützen als zusätzliche Qualifikation zu z.B. kaufmännischer Ausbildung oder zumindest sehr guten Schreibmaschinenkenntnissen (mit denen man sich evtl. dann "hochdienen" kann, wenn man jung und fit ist).

von
uwe

Computerkurs ??
Suchen sie sich einen/eine Bekannte(n) der sich mit so nem Ding auskennt und lassen sich das beibringen, was sie brauchen.

Ist Erfahrungsgemäß effektiver als jeder Lehrgang.

Mit Internet klappt`s ja schon. Hilfe kann man auch im Netz suchen

von
Teilhabe

Hallo Hanna,

>der Rentenversicherungsträger hat mir nur Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt<

Wie in Aussicht gestellt? Haben Sie einen Bescheid zur Teilhabe am Arbeitsleben? Wenn ja, hatten Sie bereits ein Beratungsgespräch mit dem Reha-Berater der Dt.RV? Dort sollten Sie Ihre Frage klären - er hat die Möglichkeiten, Ihnen zu helfen.

Gruß

PS Ignorieren Sie die Posts mit dem Inhalt "jung und fit" - mit 52 ist man nicht zu alt für garnichts!!!

von
Learner

Die VHS ( Volkshochschule ) bietet doch auch solche Computerkurse relativ günstig an.

Ansonstens gebe ich auch den Rat sich von Bekannten einweisen zu lassen und dann sich selbst so etwas beizubringen.

Learning by doing wie man so schön sagt.

von
Nix

Hallo Hanna!
Der RV-Träger hat Ihnen Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bewilligt.
Deshalb ist für Sie der RV-Träger zuständig!
Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun!

Was bedeutet der o.g. Bescheid der Rentenversicherung?

Der RV-Träger hat sich bereiterklärt, Ihnen Hilfen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes zu gewähren, wenn Sie einen einstellungswilligen Arbeitgeber vorweisen können.

Die Lage ist für Sie schwierig:
Sie müssen Sie bei Unternehmen unter Hinweis auf diesen Bewilligungsbescheid der Rentenversicherung bewerben und anschliessend vom Arbeitgeber eine Bescheinigung sich schriftlich geben lassen, in der folgender Text sinngemäss steht:

Ich- der Arbeitgeber- beabsichtige o.g. Versicherte in ein Dauerarbeitsverhältnis als-Berufsbezeichnung- in einen Vollzeitarbeitsplatz einzustellen.
Frau.....wird mit folgenden Aufgaben betraut sein:

1)
2)
3)

Hierfür benötigt Frau xxx einen Computerkurs (bitte Kursus genau beschreiben, z.B. Kursus Excel in der Schule xxxx mit Kosten = EUR...., Dauer = X Monate/Wochen/Stunden etc).

Mit freundlichen Grüssen

Der einstellungswillige
Arbeitgeber

Wenn Sie o.g. Bescheinigung dem RV-Träger vorlegen können, dann bewilligt er Ihnen die Kostenübernahme für den von Ihnen bei diesem einstellungswilligen Arbeitgeber benötigten Kursus.

Wichtig:
Es MUSS EIN DAUERARBEITSPLATZ SEIN!!!!
DAS ARBEITSVERHÄLTNIS MUSS LAUT IN KOPIE BEIZUFÜGENDEN ARBEITSVERTRAG AUF DAUER AUSGERICHTET UND (WICHTIG!!!) NICHT BEFRISTET SEIN!!!!

Viele Grüsse
Nix

von
Axel

Das ist aber blanke Theorie lieber @Nix...

Kein Arbeitgeber macht doch so einen Aufwand mit Bescheinigungen etc. pp, wenn an jeder Ecke tausende Leute warten und eingestellt werden können , die diese Computerkenntnisse ( und noch viel mehr ) bereits haben.

Excel , Word etc. lernt man doch heute schon als Grundschüler.....

Die Office Programme gehören heutzutage ja zu den kaufmännsichen Grundkenntnisssen.

von
Nix

Lieber Axel!
Das ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung.
Das ist kein Quatschforum, damit Sie (als Laie?) Ihren Senf hier eintragen.
Ich habe als Mitarbeiter der Rentenversicherung geantwortet.
Bitte halten Sie sich aus diesem Forum raus, wenn Sie nur "Ihren unqualifizierten Senf" dazugeben wollen.

Viele Grüsse
Nix

von
???

Sie haben mit Ihrer Feststellung sicher nicht unrecht. Trotzdem wird die DRV diese Kurse nur zahlen, wenn Hanna eine Einstellungszusage hat. Einfach auf den Verdacht, dass die Kenntnisse später mal in der Arbeit gebraucht werden können, die Kosten zu übernehmen ist nämlich äußert naiv.

von
uwe

Halte immer noch die private Hilfe für das Beste.
Habe selber mal PC Kurse gehalten.

Die Betriebe, hier das Programm des Arbeitgebers Hotel (?) nutzen eh eine bedienerfreundliche Software, so dass der, der mit dem PC umgehen kann, nur eine kurze Einweisung benötigt.

Der PC mit allen Nuancen und Programmen ist von Keinem zu 100% beherrschbar. Wer etwas anderes behauptet, für den findet sich immer ein Programm an dem er scheitert.

Learning by doing ist das Beste und das, was zum Ziel führt.

von
Pascal

Hallo Hanna,
meinem Nachbarn hat man während des Bezuges von AlG1 einen vierwöchigen "Computerkurs" verordnet und auch bezahlt.
Der Kurs lief so ab, dass man auf einer veralteten Wordversion ein Lehrbuch mit den einzelnen Übungen abarbeiten musste. Völlig sinnlos.
Aber: am Ende erhielt mein Nachbar eine Bescheinigung über die Teilnahme (ohne Angabe "erfolgreich" oder "erfolglos".
Nun, was soll er damit anfangen?

Pascal

Experten-Antwort

Hallo Hanna,

der Träger der Rentenversicherung hat, in dem er die Leistungen zur Erlangung eines Arbeitsplatzes in Aussicht gestellt hat, dem Grunde nach seine Zuständigkeit erklärt. Sie haben damit einen Ansprechpartner.

Es ist allerdings so, dass Kurse nicht einfach nur so bewilligt werden können, sondern es muss gewährleistet sein, dass ein konkretes, dem medizinisch vorhandenem Leistungsvermögen entsprechendes Beschäftigungsverhältnis begründet wird. Im Rahmen eines solchen leistungsgerechten Beschäftigungsverhältnisses können dann auch Kurse, z.B. der gewünschte EDV-Kurs, gefördert werden.

Konkrete Informationen zu möglichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten Sie von Ihrer/Ihrem Reha-Berater/in.

von
Trudi

"Alles kann, nichts muss!" - Zweizeiler schriftlich formulieren und ab die Post.

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