Hallo Armin,
grundsätzlich werden di eKsoten für Hilfsmittel übernommen, wenn sie zwingend zum Erreichen des Ausbildungszieles notwendig sind. Hierzu ist unbedingt - wie von nix bereits beschrieben - eine Bescheinigung der Bildungseinrichtung, bei der Sie Ihre Umschulung absolvieren, notwendig! Ob die Kosten für den Laptop in Ihrem Fall übernommen werden ist eine absolute Einzelfallentscheidung. Setzen Sie sich deshalb mit Ihrem Reha-Fachberater in Verbindung und klären Sie das ab oder beantragen Sie die Kostenübernahme wie von User nix erläutert.