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Experten-Antwort

Kostenübernahme Umschulung

von c4411.11.2013 | 10:09
2398 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich fange bald eine Umschulung an. En entsprechenden positiven Bescheid inkl. Kostenübernahme Unterbringung habe ich bereits erhalten. FRAGE: Giilt dies auch für die Übernahme von Verpflegung?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Ausführungen von „=//=“ und Sachbearbeiter DRV Bereich Reha wird zugestimmt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Diese Fragen sollten eigentlich bereits im Vorfeld geklärt werden bzw. durch Informationen zum Bewilligungsbescheid beantwortet werden.

Es ist in jedem Fall sinnvoll, sich damit an den zuständigen Rehabilitations-Fachberater oder den zuständigen Sachbarbeiter beim Rentenversicherungsträger zu wenden, damit bei Antritt der Maßnahme alle Unklarheiten beseitigt sind.

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4 Antworten

=//=am 11.11.2013 | 13:15
Bei internatsmäßiger Unterbringung gibt es keinen gesonderten Verpflegungskostenzuschuß (ist ja inclusive), bei Pendlern pro Tag 3,80 EUR/pro Monat 70,30 EUR.
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 12.11.2013 | 08:42
Sollten Sie keine Verpflegung erhalten und sind auswärtig untergebracht, könnte sogar das erhöhte Verpflegungsgeld von tgl. 6,65 EUR, bzw. 199,40 EUR monatlich in Betracht kommen.
c44am 12.11.2013 | 11:01
@Sachbearbeiter DRV Bereich Reha: Danke für Ihre Antwort! Bitte nennen Sie mir den Antrag, womit ich dies beantragen kann. Gerne auch als LINK (mit PDF-Datei. Grüße
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 12.11.2013 | 13:43
Ein entsprechendes Formular (wie beispielsweise beim Übergangsgeld) ist bei Verpflegungskosten nicht vorgesehen, da dies in aller Regel vom Rentenversicherungsträger von Amts wegen ausgezahlt wird. Nachzulesen ist dies auf dem Merkblatt gxm 803 (zumindest bei den Regionalträgern), dieses müsste Ihnen bei der Bewilligung der Leistung zugegangen sein. Sollte Ihnen der Rentenversicherungsträger keine Verpflegungskosten ausgezahlt haben, empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, ob ein Anspruch bereits geprüft wurde. Die Voraussetzungen (Auszug aus dem Merkblatt): Sofern Sie am Ausbildungsort zur Miete wohnen und Ihnen Verpflegung von der Ausbildungs-einrichtung nicht zur Verfügung gestellt wird oder sofern bei Internatsunterkunft in Ausnahme-fällen keine Verpflegung im Kostensatz enthalten ist, erhalten Sie ein pauschaliertes Verpfle-gungsgeld. Es beträgt monatlich 199,40 EUR. Ist das pauschalierte Verpflegungsgeld nicht für einen vollen Kalendermonat zu zahlen, z. B. zu Beginn oder zum Ende der Ausbildung, be-trägt es für den Kalendertag 6,65 EUR. Fahren Sie täglich vom Wohnort zur Ausbildungseinrichtung (Pendler), erhalten Sie anstelle des pauschalierten Verpflegungsgeldes einen pauschalen Verpflegungskostenzuschuss. Dieser Pauschalbetrag beläuft sich auf täglich 3,80 EUR, begrenzt auf den monatlichen Höchstbetrag von 70,30 EUR. Anfangsmonat und Endmonat der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, die nur teilweise belegt sind, werden tagegenau ausgezählt.
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