Kostenübernahme wöchentlicher Heimfahren bei Beruflicher Reha

von
Marco

Hallo,

Ich mache momentan eine berufliche Reha und bin Internatsmäßig untergebracht, meine Frau ist Schwerbehindert.
Die Rentenkasse zahlt nur 2 Heimfahrten im monat.
Meine Frau benötigt Unterstützung und ich muss jedes Wochenende nach Hause fahren.
Bezahlt die rentenkasse aufgrund dieser umstände die wöchentliche Heimfahrt?
Wenn ja, welchen Antrag muss ich dafür ausfüllen?

Mfg

Marco

von
Kurt

Zitiert von: Marco
Hallo,

Ich mache momentan eine berufliche Reha und bin Internatsmäßig untergebracht, meine Frau ist Schwerbehindert.
Die Rentenkasse zahlt nur 2 Heimfahrten im monat.
Meine Frau benötigt Unterstützung und ich muss jedes Wochenende nach Hause fahren.
Bezahlt die rentenkasse aufgrund dieser umstände die wöchentliche Heimfahrt?
Wenn ja, welchen Antrag muss ich dafür ausfüllen?

Mfg

Marco

Hallo,

stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Es ist ein Versuch wert. Was soll die Rentenkasse nicht noch alles bezahlen. Wenn ihre frau schwerbehindert ist, was auch immer sie darunter verstehen und sie ihre frau lieben, dann zahlen sie es gefälligst aus ihrer eigenen Tasche.

Mfg

von
Fastrentner

Diese Frage wird Ihnen bestimmt der superschlaue @W*lfgang beantworten, sobald er in den "ach was hin ich doch für ein kluger Mensch-Modus" gewechselt hat.

haben Sie noch ein klein wenig Geduld!

von
Fastrentner

Zitiert von: Fastrentner
Diese Frage wird Ihnen bestimmt der superschlaue @W*lfgang beantworten, sobald er in den "ach was hin ich doch für ein kluger Mensch-Modus" gewechselt hat.

haben Sie noch ein klein wenig Geduld!

Meinen Trittbrettfahrer „Fastrentner“ bitte nicht ernst nehmen. Er scheint nicht mal in der Lage zu sein sich einen eigenen Nicknamen zu geben. Sein IQ scheint mehr als begrenzt zu sein.

von
???

Schilden Sie Ihre Situation schriftlich der DRV und beantragen Sie die Kostenübernahme für die wöchentliche Heimfahrt.
Ob eine Erfolgsaussicht besteht, lässt sich an Hand Ihrer knappen Schilderung nicht beurteilen. Schließlich ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit hilfsbedürftig. Üblicherweise klärt man solche Fragen/Probleme beim Gespräch mit dem Reha-Fachberater, in dem die konkrete Maßnahme vereinbart wird. Sollte der bereits abgelehnt haben, wird es wohl nichts werden.

Experten-Antwort

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend beurteilt werden.

Im Regelfall werden die Kosten für zwei Familienheimfahren im Monat übernommen.

Ob besondere Umstände vorliegen, die im Ausnahmefall eine Kostenübernahme für weitere Familienheimfahrten rechtfertigen würden, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden.

Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Rehabilitations-Fachberaterin / Ihren zuständigen Rehabilitations-Fachberater und schildern Sie Ihre besondere Situation. Sie können auch einen schriftlichen Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger richten.

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