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Experten-Antwort

Kostenübernahme wöchentlicher Heimfahren bei Beruflicher Reha

von Marco24.04.2018 | 18:50
669 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich mache momentan eine berufliche Reha und bin Internatsmäßig untergebracht, meine Frau ist Schwerbehindert. Die Rentenkasse zahlt nur 2 Heimfahrten im monat. Meine Frau benötigt Unterstützung und ich muss jedes Wochenende nach Hause fahren. Bezahlt die rentenkasse aufgrund dieser umstände die wöchentliche Heimfahrt? Wenn ja, welchen Antrag muss ich dafür ausfüllen? Mfg Marco

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend beurteilt werden.

Im Regelfall werden die Kosten für zwei Familienheimfahren im Monat übernommen.

Ob besondere Umstände vorliegen, die im Ausnahmefall eine Kostenübernahme für weitere Familienheimfahrten rechtfertigen würden, kann nur der zuständige Rentenversicherungsträger entscheiden.

Bitte wenden Sie sich daher an Ihre zuständige Rehabilitations-Fachberaterin / Ihren zuständigen Rehabilitations-Fachberater und schildern Sie Ihre besondere Situation. Sie können auch einen schriftlichen Antrag an Ihren Rentenversicherungsträger richten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

Fastrentneram 24.04.2018 | 19:24
Diese Frage wird Ihnen bestimmt der superschlaue @W*lfgang beantworten, sobald er in den "ach was hin ich doch für ein kluger Mensch-Modus" gewechselt hat. haben Sie noch ein klein wenig Geduld!
Kurtam 24.04.2018 | 19:21
Hallo, stellen Sie einen entsprechenden Antrag. Es ist ein Versuch wert. Was soll die Rentenkasse nicht noch alles bezahlen. Wenn ihre frau schwerbehindert ist, was auch immer sie darunter verstehen und sie ihre frau lieben, dann zahlen sie es gefälligst aus ihrer eigenen Tasche. Mfg
Fastrentneram 24.04.2018 | 20:20
Meinen Trittbrettfahrer „Fastrentner“ bitte nicht ernst nehmen. Er scheint nicht mal in der Lage zu sein sich einen eigenen Nicknamen zu geben. Sein IQ scheint mehr als begrenzt zu sein.
???am 25.04.2018 | 08:42
Schilden Sie Ihre Situation schriftlich der DRV und beantragen Sie die Kostenübernahme für die wöchentliche Heimfahrt. Ob eine Erfolgsaussicht besteht, lässt sich an Hand Ihrer knappen Schilderung nicht beurteilen. Schließlich ist Schwerbehinderung nicht gleichbedeutend mit hilfsbedürftig. Üblicherweise klärt man solche Fragen/Probleme beim Gespräch mit dem Reha-Fachberater, in dem die konkrete Maßnahme vereinbart wird. Sollte der bereits abgelehnt haben, wird es wohl nichts werden.
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