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Kotenklärung

von Stefan Schuetz11.08.2008 | 20:10
1233 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich muss für meinen Kontenklärungsantrag noch meine Studienzeiten nachweisen. Reicht hierfür das Studienbuch inkl. Abschlusszeugnis aus? Damit könnte ich das lückenlose Studium (ohne Urlaubssemester) nachweisen? Vielen Dank im Voraus. Stefan Schütz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Stefan Schuetz,

Sie können so verfahren, wie es Rosanna und -_- beschrieben haben.

2 Antworten

-_-am 11.08.2008 | 20:36
Wenn Sie bei http://www.deutsche-rentenversicherung.de in der Suchfunktion V510 eintragen, finden Sie den Vordruck "Schulbescheinigung" der auch für den Nachweis von Zeiten des Studiums vorgesehen ist. Den reichen Sie ausgefüllt und von der Uni unterschrieben bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein oder senden ihn an die Deutsche Rentenversicherung.
Rosannaam 11.08.2008 | 20:51
Wenn Sie aber keine Gelegenheit haben, diese Bescheinigung von der Uni ausfüllen zu lassen, reicht natürlich auch das Studienbuch und das Abschlußzeugnis als Nachweis aus. Aber bitte nicht die Originale an die DRV senden. Beim Rathaus/der Gemeindeverwaltung können Sie kostenlos für "Rentenzwecke" Kopien fertigen und diese gleich beglaubigen lassen. MfG Rosanna.
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