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Experten-Antwort

KOV-Rente

von Nachbar28.08.2014 | 07:09
3148 Ansichten
3 Antworten

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Meine Nachbarin erhält eine Witwenrente von der DRV und eine KOV-Rente vom Versorgungsamt, da ihr Ehemann an den Folgen der Kriegsbeschädigung verstorben ist. Sie selbst hat 4 Kinder, alle vor 1992 geboren, und kann ja nun die sog. Mütterrente zum 01.07.14 beantragen. Nun hat sie aber Angst, dass ihr die KOV-Rente entsprechend gekürzt wird. Kann mir jemand Auskunft geben, ob es auch hier einen Freibetrag wie bei der Witwenrente der Rentenversicherung gibt, bzw. wo ich hier etwas darüber nachlesen kann?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.08.2014 | 10:38

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2 Antworten

Kai-Uweam 28.08.2014 | 10:38
Hallo Nachbar! Die eigene Altersrente sollte Sie auf jeden Fall beantragen (Frist für die rechtzeitige Antragstellung = 31.10.2014). Wenn die KOV-Rente gekürzt werden sollte, dann wird dieser Betrag keinesfalls den Zahlbetrag der zu erwartenden Altersrente überschreiten. Weitergehende Infos zu Freibeträgen bei der KOV kann ich leider nicht geben, da sollten Sie/Ihre Nachbarin Rücksprache mit der zahlenden Stelle halten. Ein kurzer Anruf genügt meist. MfG
W*lfgangam 28.08.2014 | 19:12
Hallo Nachbar, Bundesversorgungsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html#BJNR104… Ansonsten das Versorgungsamt einfach mal anrufen. Gruß w.
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