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Experten-Antwort

Kraftfahrzeughile

von Tetraoli30.12.2018 | 00:13
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich möchte einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe stellen und habe hierzu zwei Fragen: 1. Wie lange ist ein genehmigter Antrag gültig, d.h. bis wann muss die Beschaffung abgeschlossen sein? 2. Meine Tochter ist zur Zeit als Au-Pair in Amerika. Sie ist aber noch bei uns im Haushalt gemeldet. Kann ich sie als unterhltspflichtiges Haushaltsmitglied aufführen? Danke für die Antworten und viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Tetraoli,

zu Ihrer Frage 1:

Ob die Bewilligung Ihres Antrages auf Kraftfahrzeughilfe nur für einen begrenzten Zeitraum gültig ist, entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger individuell.

Wäre der Bewilligungsbescheid nur befristet gültig, ist die Gültigkeitsdauer im Bescheid ausdrücklich aufgeführt.

zu Ihrer Frage 2:

Diese Fragen bezieht sich vermutlich auf die in der Anlage zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe (G0140) abgefragten Angaben, siehe auch im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0140.pdf?__blob=publicationFile&v=17

In der Anlage G0140 unter Frage 12 „Familienangehörige / Unterhaltsleistungen“ werden Sie unter 12.2 zu folgenden Angaben aufgefordert:

„Bitte geben Sie alle Familienangehörigen an, die im Haushalt leben beziehungsweise die außerhalb des Haushalts leben und Unterhaltszahlungen erhalten.“

Wenn Sie also an Ihre derzeit in Amerika lebende Tochter Unterhaltszahlungen leisten, tragen Sie diese bitte ein, und zwar in der letzten Zeile der Tabelle unter der Überschrift:

„Sofern eine häusliche Gemeinschaft nicht besteht, geben Sie bitte die Höhe des Unterhalts (EUR) an, den Sie an den Familienangehörigen leisten.“

Weitere Informationen finden Sie in den „Informationen zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe“ (G0143), siehe auch im Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/_pdf/G0143.pdf?__blob=publicationFile&v=12

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