Kraftfahrzughilfe

von
Bernd

Hallo,

ich beabsichtige einen Antrag auf Kraftfahrzeughilfe zu stellen. Ich fahre zur Zeit ein bedarfsgerecht umgerüstetes Fahrzeug (Kostenträger war die damalige BfA).

Ist die Begründung des Fahrzeugsalters von 7,5 Jahren und eine Laufleistung von 123.000 km für die Rentenversicherung eine ausreichende Antragsbegründung.

Für Hinweise bin ich dankbar.

von
Ich staune

Das Auto erfüllt noch nichtmal die Kriterien für die Abwrackprämie.Die Laufleistung ist heute bei modernen Autos bei locker 200 000 KM und da wollen Sie vom Beitragszahler schon wieder ein neues Auto finanziert haben?
Ansprüche haben manche Menschen.

von
-_-

Ihr Beitrag hilft dem Fragesteller leider weder weiter, noch bereichert er das Forum. Sie kennen die besonderen Umstände nicht im Detail und Ihre persönliche Meinung ist hier an dieser Stelle auch völlig irrelevant.

"Dieses Forum soll den Usern von ihre-vorsorge.de schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum."

Wenn man sich an diesen ersten Teilsatz der Forumsregeln hält, kann es zu Beiträgen, wie Sie Ihn hier leider eingestellt haben, gar nicht erst kommen.

von
Du meine Güte

In diesem Forum darf man ja wohl eine Meinung äußern. Insofern schließe ich mich "Ich staune" in vollem Umfang an.

von
Nix

Hallo Bernd!
Ich antworte Ihnen als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Insofern können Sie meine Antwort als kompetent einschätzen, im Vergleich zu meinen Vorrednern.

Die Anzahlt der "gelaufenen " Kilometer eines Fahrzeuges sind für den RV-Träger nicht relevant.
Sie müssen eine Bescheinigung einer Werkstatt (-Unterschrift eines KfZ-Meisterbetriebes- = sind sie ja fast alle) vorlegen,aus der sinngemäss folgender Text hervorgeht:

Das Fahrzeug ist bei Betrachtung der Abnutzung ...xxx gelaufene Kilometer....irreparabel(nicht mehr reparierbar...bzw. nur unter hohem Kostenaufwand reparierbar.) Der Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, da Folgereparaturen absehbar sind....

Wenn Sie dem RV-Träger eine solche oder ähnlich formulierte Bescheinigung vorlegen, wo auch vielleicht aufgeführt wird, welche Einzelteile repariert/ersetzt werden müssten, werden Sie sicher mit Ihrem Antrag auf KFZ-Hilfe Erfolg haben.

Die Kosten für diese Bescheinigung müssten Sie allerdings selbst tragen....vielleicht für einen Autobetrieb, der sein nächstes Auto an Sie verkaufen möchte, ein Grund mehr, diese Bescheinigung kostenlos auszustellen...Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Autogeschäft.

Viele Grüsse
Nix

von
Nix

Hier die Antragsvordrucke:

Bitte ausdrucken und entsprechende Bescheinigungen des Autohauses beifügen!

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18862/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/03__rehabilitation/G0140,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/G0140

Schauen Sie sich da mal um, welche weiteren Vordrucke Sie brauchen könnten G0140 und eventuell G0141
G0100 glaube ich auch.

Viel Spass beim Ausfüllen. ;-)

Viele Grüsse
Nix

Experten-Antwort

Hallo Bernd,
ich kann Nix nur zustimmen. Folgende Formulare benötigen Sie: G100, G140 und G141.

von
GarNix

Hallo Nix,

Sie sind ja wahnsinng potent äh kompetent.Ich würde mal die Kraftfahrzeughilfeverordnung studieren unter welchen Voraussetzungen eine Kfz-Hilfe gewährt werden kann.Also unter Berücksichtigung von Einkommen der Familie usw.Restwert des Altfahrzeuges.Schwackeliste!Eine Bescheinigung alleine macht noch keine Kfz-Hilfe aus.Genau solche Auskünfte führen dann zum Ärger mir der DRV.Der kompetente Mitarbeiter der DRV hat aber gesagt eine Bescheinigung reicht aus.Blödsinn!

von
Nix

Richtig ist, dass wir hier im Forum den Usern nur Ratschläge geben können, welche Unterlagen Sie einreichen sollen beim RV-Träger.
Die letztendliche Entscheidung, ob eine Leistung bewilligt wird, wird zum Glück nicht hier im Forum getroffen.

Ich denke, dass ist aber auch den Fragestellern bewusst.

Einen guten Wochenstart!

Nix

von
GarNix

Dann sollten Sie mal aufzählen welche Vordrucke notwendig sind für eine Kfz-Hilfe.Kostenvoranschlag usw.Aber von einer Bescheinigung alleine kommt nix Herr Nix.

Und wer sich selber für kompetent hält und das auch noch so weitergibt von dem erwarte ich sowieso nix.Arroganz der Behörde.

Gruss Herr Nix

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