Hallo Bernd!
Ich antworte Ihnen als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung. Insofern können Sie meine Antwort als kompetent einschätzen, im Vergleich zu meinen Vorrednern.
Die Anzahlt der "gelaufenen " Kilometer eines Fahrzeuges sind für den RV-Träger nicht relevant.
Sie müssen eine Bescheinigung einer Werkstatt (-Unterschrift eines KfZ-Meisterbetriebes- = sind sie ja fast alle) vorlegen,aus der sinngemäss folgender Text hervorgeht:
Das Fahrzeug ist bei Betrachtung der Abnutzung ...xxx gelaufene Kilometer....irreparabel(nicht mehr reparierbar...bzw. nur unter hohem Kostenaufwand reparierbar.) Der Kostenaufwand steht in keinem Verhältnis zu dem Nutzen, da Folgereparaturen absehbar sind....
Wenn Sie dem RV-Träger eine solche oder ähnlich formulierte Bescheinigung vorlegen, wo auch vielleicht aufgeführt wird, welche Einzelteile repariert/ersetzt werden müssten, werden Sie sicher mit Ihrem Antrag auf KFZ-Hilfe Erfolg haben.
Die Kosten für diese Bescheinigung müssten Sie allerdings selbst tragen....vielleicht für einen Autobetrieb, der sein nächstes Auto an Sie verkaufen möchte, ein Grund mehr, diese Bescheinigung kostenlos auszustellen...Verhandlungssache zwischen Ihnen und dem Autogeschäft.
Viele Grüsse
Nix