Hallo Hans,
um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, ist es erforderlich dass ein formeller Rentenantrag gestellt wird. Bitte lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung einen Termin zur Antragstellung geben. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist keine Bedingung, kann aber hilfreich sein. Sie sollten auf jeden Fall die Namen und Anschriften der Ärzte angeben, bei denen Sie in Behandlung sind. Um Ihren Gesundheitszustand beurteilen zu können, werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung vorgeladen. Das daraus erstellte Gutachten dient in der Regel dazu festzustellen, ob bei Ihnen Erwerbsminderung im Sinne des Gesetzes vorliegt.
Aus der aktuellen Renteninformation geht hervor, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.