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krank

von hans25.05.2009 | 21:43
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin 44 jahre alt und und bin beim arbeitsamt gemeldet ohne leistungen...jetzt möchte ich weil ich krank geworden bin dei erwerbsunfähigkeitsrente oder erwerbsminderungsrente beantragen. die 3 jahre in 5 an an pflichtbeiträgen erfülle ich! wie muss ich vorgehen? wo muss ich die Rente beantragen? Muss ich mich vorher von irgendeinen arzt was bestätigen lassen? Oder wie geht dies alles vor sich! lg hans

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans,

um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, ist es erforderlich dass ein formeller Rentenantrag gestellt wird. Bitte lassen Sie sich bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung einen Termin zur Antragstellung geben. Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist keine Bedingung, kann aber hilfreich sein. Sie sollten auf jeden Fall die Namen und Anschriften der Ärzte angeben, bei denen Sie in Behandlung sind. Um Ihren Gesundheitszustand beurteilen zu können, werden Sie zu einer ärztlichen Untersuchung vorgeladen. Das daraus erstellte Gutachten dient in der Regel dazu festzustellen, ob bei Ihnen Erwerbsminderung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Aus der aktuellen Renteninformation geht hervor, ob die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.

3 Antworten

Rosannaam 25.05.2009 | 22:57
Hallo Hans, zunächst einmal bedeutet Krankheit nicht gleich Erwerbsminderung! Wenn Sie einen Rentenantrag stellen wollen, können Sie dies bei der DRV direkt oder einer ihrer Beratungsstellen oder auf dem Rathaus tun. Unter dem nebenstehenden Link "Beratungsstellen" können Sie die nächstgelegene Stelle heraussuchen. Sinnvoll ist in jedem Fall, zumindest ein aktuelles ärztliches Attest Ihres behandelnden Arztes/Klinikberichte o.ä. beizufügen. MfG Rosanna.
Nixam 26.05.2009 | 07:02
Hier finden Sie die nächste Beratungsstelle, bei der Sie einen Rentenantrag stellen können: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Schön ist immer ein Ärztliches Attest vom Hausarzt, behandelnden Arzt als Anlage zum Rentenantrag. Alles weitere erfahren Sie in der Beratungsstelle bezüglich versicherungsrechtlicher Voraussetzungen etc. Sicher haben Sie in der Vergangenheit auch eine Rentenmitteilung erhalten, aus der hervorgeht, ob Sie einen Rentenanspruch haben. Viele Grüsse Nix
V wie Vendettaam 26.05.2009 | 14:07
Grüsse Sie, Ihr Ablehnungsbescheid bezüglich Ihres Rentenantrages wird da lauten. Teilweise oder volle Erwerbsminderung liegt bei Ihnen nicht vor.Ihren erlernten Beruf als ..... können Sie zwar nicht mehr ausüben aber Sie sind auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar.Bittes setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrer Arbeitsargentur in Verbindung. Grüsse Ihre.....
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