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Krank-Aufhebungsvertrag-ab wann bei der BfA melden

von Stella16.11.2008 | 13:10
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Hallo, mein Mann war 20 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt. Er ist seit Jan. 2008 wegen starker Knieschäden und diversen OP`s krankgeschrieben. Nun hat er zum 1.12.2008 einen Auflösungsvertrag mit Abfindung angenommen. Er ist also ab 1.12. arbeitslos. Krank ist er aber durchgängig weiterhin und ist auch gleichgestellt (30%). Derzeitig liegt er wieder im Krankenhaus und auch im Jan/Feb. sind die nächsten BeinOP`s erforderlich. Was wird mit dem Krankengeld ab dem 1.12.2008? Ab wann sollte er sich um die Beantragung der Berufsunfähigkeit kümmern? Bekommt er weiter Krankengeld oder AL 1? Oder gar nichts? Er war noch nie in seinem Leben arbeitslos und im Moment ist alles fraglich, weil auch noch keiner sagen kann inwieweit die Knie überhaupt wieder können. Also fest steht nur, dass sie dauerhaft stark geschädigt sind und er auch dauerhaft bereits als "Gehbehindert" gilt. Muss er die Krankenkasse informieren, oder geht das "automatisch"? Beim AA hat er sich bereits telefonisch erfassen lassen. Vielen DAnk! Stella

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zu den Beiträgen von "Corletto" ist nichts hinzuzufügen.

5 Antworten

Corlettoam 16.11.2008 | 16:16
Die Auflösung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für die weitere Krankengeldzahlung unerheblich ( ob der Auflösungsvertrag jedoch sinnvoll oder " schlau " war , ist eine ganz andere Frage ... ). Es wird also bei fortlaufender Krankschreibung weiterhin Krankengeld bezahlt , natürlich nur längstens für den Anspruchszeit von 78 Wochen ( wurde erstmalig KK-Geld im Januar 2008 bezogen - läuft es also maximal bis Juni 2009 ). Meldung bei der Agentur für Arbeit haben Sie ja bereits telefonisch vorgenommen , sollte dann aber ca. 2 Monate VOR Ablauf bzw. Einstellung/Aussteruerung des Krankengeldbezuges PERSÖNLICH erfolgen, zwecks Beantragung von anschließendem ALG I. Ein Antrag auf Erwerbsminderung bei der Rentenversicherung kann natürlich schon jetzt gestellt werden, zumal die Bearbeitung/Prüfung auch einige Monate dauern kann. Eventuell wird ihr Mann dann auch erst zur med. Reha " von der Rentenversicherung eingeladen " und danach eine Entscheidung bezüglich einer EM-Rente getroffen. Auch können/müssen Sie nach das 1 Jahr des Krankengeldbezuges damit rechnen , das die Krankenkasse ihren Mann zur Reha Antragstellung jetzt jederzeit auffordern kann/wird, um möglichst schnell aus der KK-Geld Zahlung herasus zu kommen. Die 30% Behinderung ( was nicht viel ist ) hat für die EM-Rentengewährung keinerlei Bedeutung.
Corlettoam 16.11.2008 | 17:48
Wahrscheinlich ist seitens der Krankenkasse deshalb derzeit keine Reha angedacht, da ihr Mann ja im Januar/Februar nochmals operiert wird ( falls die Krankenkasse das nicht weiss, würde ich die Krankenkasse von der geplanten OP auf jeden in Kenntnis setzen , da damit eine Reha erstmal vom Tisch wäre und damit auch die Krankengeldzahlung für die Zeit bis nach der OP gesichert ist !) Eine Reha wäre ja erst NACH der geplanten und durchgeführten OP sinnvoll. Den EM-Rententrag können Sier hier runterladen : http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18796/DRVB/de/… Antragstellung ist auch bei jeder Stadtverwaltung möglich, zumal die Mitarbeiter dort den Antrag mit Ihnen zusammen ausfüllen und Hilfestellung geben ! Aufgrund der geplanten Operation, würde ich aber persönnlich die EM-Rentenantragstellung noch etwas zurückstellen und zwar bis NACH der Operation, da dann zum Einen der Gesundheitszustand weit besser beurteilt werden kann und auch die ( höhere ) KK-Geld Zahlung bis dahin ja gesichert ist !
Stellaam 16.11.2008 | 16:50
Vielen Dank für die Antwort! Ja, das mit dem Aufhebungsvertrag war bestimmt nicht so schlau. Ich hatte sowieso damit gerechnet, daß eine Rehamaßnahme mal kommt. Zu meiner Verwunderung war allerdings bisher gar keine Rede davon. Na mal sehen. Ist nur mal gut zu wissen, dass das Krankengeld weiter gezahlt wird. Ist der Antrag auf Erwerbsminderung direkt bei der BfA zu stellen? Gibt es da eine gesonderte Adresse? Vielen herzlichen Dank!! Stella
-_-am 16.11.2008 | 18:52
Zur Rentenantragstellung brauchen Sie keine Formulare auszufüllen. Geben Sie unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.Ihre Postleitzahl an. Es werden dann die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung angezeigt. Unter der dazu angegebenen Telefonnummer vereinbaren Sie einen Termin zur Rentenantragstellung. Lassen Sie sich sagen, was Sie alles mitbringen müssen. Wenn Ihr Mann nicht selbst hingehen kann, lassen Sie sich einfach eine formlose Vollmacht Ihres Mannes geben, für ihn den Rentenantrag zu stellen. Der Antrag wird dann am Bildschirm aufgenommen und es muss nur das Unterschriftblatt unterzeichnet werden.
stellaam 16.11.2008 | 19:32
..so hatte ich mir das auch schon gedacht. Vielen herzlichen Dank noch einmal für die umgehende Beantwortung. (auch im Namen meines Mannes... ich hab ihm bereits telefonisch berichtet..) Danke!
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