Hallo Michael Hall,
inwieweit nach der abgeschlosenen Rehabilitationsmaßnahme ein Anspruch auf Krankengeld besteht, wäre mit der zuständigen Krankenkasse zu klären. Sie sollten sich aber dort melden und Nachweise über die Arbeitsunfähigkeit einreichen.
Nach Abschluss der Rehabilitationsmaßnahme wird ein Entlassungsbericht durch die Klinik erstellt, der dem Rentenversicherungsträger zugeleitet wird. Hieraus ergibt sich auch, ob der Patient als erwerbsgemindert eingestuft wird und dann ein vorher gestellter Antrag auf Rehabilitationsleistungen als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung umzudeuten ist.
Diese Entscheidung wäre zunächst einmal abzuwarten. Eine Rentenbewilligung würde, wenn es dazu kommt, grundsätzlich nur auf Zeit erfolgen, da dies gesetzlich festgelegt ist.
Sollten Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen, würde die Gewährung einer entsprechenden Teilrente geprüft. Es gibt verschiedene Teilrenten, die sich nach der Höhe des Entgeltes der parallel ausgeübten Beschäftigung richten.
Durch eine eventuell anstehende Verrentung wäre somit die Aufnahme einer Beschäftigung nicht ausgeschlossen.