Hallo,
ich habe meine berufliche Reha Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Da ich allerdings mittendrin schwanger wurde und aufgrund meines gesundheitlichen Hintergrundes mir die Schwangerschaft ziemliche Beschwerden macht (abgesehen davon dass es natürlich ein wundervolles Geschenk ist), bin ich bis auf Weiteres krank geschrieben (werde aber voraussichtlich nach dem Mutterschutz wieder arbeitsfähig sein). Ich habe mich zwar direkt am ersten Tag nach Abschluss der berufliche Reha arbeitslos gemeldet, allerdings zahlt das Arbeitsamt kein Geld für mich, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, sprich nicht arbeitsfähig bin. Ich war vor der beruflichen Reha bereits längere Zeit krank geschrieben, Arbeitslosengeld hatte ich allerdings noch nie bezogen, somit würde mir eigentlich noch das komplette Arbeitslosengeld I zustehen. Dies ist die Begründung für die Rentenversicherung, dass ich kein Anschlussübergangsgeld erhalte. Hier sei Voraussetzung, dass ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe. Im § 51 Weiterzahlung der Leistungen steht "Übergangsgeld wird weitergezahlt, wenn 1. die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder 2. ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann. Fällt das nicht auf meinen Fall zu? Ich finde es sehr traurig nach der beruflichen Reha keinerlei Unterstützung der Rentenversicherung mehr zu bekommen.
Dann wäre die Frage, wann genau ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe?
Ich habe Krankengeld erhalten für ca. 6 Monate, dann war ich in der medizinischen Reha und danach in der beruflichen Reha (insg. durch Verzögerung ging diese Maßnahme drei Jahre lang). In der beruflichen Reha war ich vor meiner Prüfung krank geschrieben, hatte dann eine Lücke in meiner Krankschreibung, damit ich an der Prüfung teilnehmen darf (da mir die Rentenversicherung eine weitere Verlängerung der Maßnahme nicht genehmigt hätte). Gottseidank habe ich die Prüfung trotz starker Beschwerden bestanden. Allerdings möchte die Krankenkasse mir jetzt kein Krankengeld bezahlen wegen der entstandenen Lücke.
Somit stehe ich momentan im 8 Monat schwanger da, die Rentenversicherung zahlt nicht weiter für mich, die Krankenkasse nicht und auch das Arbeitsamt nicht. Daher bitte ich Sie schnellstmöglich um Hilfe und Antwort Ihrerseits was ich noch tun kann und wer definitiv für mich zuständig ist.
Noch zusätzlich wäre wichtig, wenn ich bald in meinen Mutterschutz komme, ändert sich dann wieder die Zuständigkeit und von wem erhalte ich Mutterschaftsgeld? Die Mutterschaftsgeldstelle sagt sie zahlt nicht, da ich mich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinde.
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße