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Experten-Antwort

Krank nach beruflicher Reha und folgendem Mutterschutz

von Clawue30.06.2015 | 11:46
1286 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe meine berufliche Reha Maßnahme erfolgreich abgeschlossen. Da ich allerdings mittendrin schwanger wurde und aufgrund meines gesundheitlichen Hintergrundes mir die Schwangerschaft ziemliche Beschwerden macht (abgesehen davon dass es natürlich ein wundervolles Geschenk ist), bin ich bis auf Weiteres krank geschrieben (werde aber voraussichtlich nach dem Mutterschutz wieder arbeitsfähig sein). Ich habe mich zwar direkt am ersten Tag nach Abschluss der berufliche Reha arbeitslos gemeldet, allerdings zahlt das Arbeitsamt kein Geld für mich, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, sprich nicht arbeitsfähig bin. Ich war vor der beruflichen Reha bereits längere Zeit krank geschrieben, Arbeitslosengeld hatte ich allerdings noch nie bezogen, somit würde mir eigentlich noch das komplette Arbeitslosengeld I zustehen. Dies ist die Begründung für die Rentenversicherung, dass ich kein Anschlussübergangsgeld erhalte. Hier sei Voraussetzung, dass ich keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld habe. Im § 51 Weiterzahlung der Leistungen steht "Übergangsgeld wird weitergezahlt, wenn 1. die Leistungsempfänger arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch auf Krankengeld mehr haben oder 2. ihnen eine zumutbare Beschäftigung aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht vermittelt werden kann. Fällt das nicht auf meinen Fall zu? Ich finde es sehr traurig nach der beruflichen Reha keinerlei Unterstützung der Rentenversicherung mehr zu bekommen. Dann wäre die Frage, wann genau ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe? Ich habe Krankengeld erhalten für ca. 6 Monate, dann war ich in der medizinischen Reha und danach in der beruflichen Reha (insg. durch Verzögerung ging diese Maßnahme drei Jahre lang). In der beruflichen Reha war ich vor meiner Prüfung krank geschrieben, hatte dann eine Lücke in meiner Krankschreibung, damit ich an der Prüfung teilnehmen darf (da mir die Rentenversicherung eine weitere Verlängerung der Maßnahme nicht genehmigt hätte). Gottseidank habe ich die Prüfung trotz starker Beschwerden bestanden. Allerdings möchte die Krankenkasse mir jetzt kein Krankengeld bezahlen wegen der entstandenen Lücke. Somit stehe ich momentan im 8 Monat schwanger da, die Rentenversicherung zahlt nicht weiter für mich, die Krankenkasse nicht und auch das Arbeitsamt nicht. Daher bitte ich Sie schnellstmöglich um Hilfe und Antwort Ihrerseits was ich noch tun kann und wer definitiv für mich zuständig ist. Noch zusätzlich wäre wichtig, wenn ich bald in meinen Mutterschutz komme, ändert sich dann wieder die Zuständigkeit und von wem erhalte ich Mutterschaftsgeld? Die Mutterschaftsgeldstelle sagt sie zahlt nicht, da ich mich nicht in einem Angestelltenverhältnis befinde. Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüße

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clawue,

dies wird man Ihnen hier im Forum nicht beantworten können. Zunächst weiß ich nicht, ob Sie bereits aus dem KG ausgesteuert sind, demnach würde sich auch entscheiden, was sie ggf. für eine Leistung erhalten würden.

Hierzu müssten Sie am besten Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Dies können Ihnen das auch sagen, ob und bis wann ggf. noch ein Anspruch auf KG besteht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Clawue,

dies wird man Ihnen hier im Forum nicht beantworten können. Zunächst weiß ich nicht, ob Sie bereits aus dem KG ausgesteuert sind, demnach würde sich auch entscheiden, was sie ggf. für eine Leistung erhalten würden.

Hierzu müssten Sie am besten Ihre Krankenkasse kontaktieren.

Dies können Ihnen das auch sagen, ob und bis wann ggf. noch ein Anspruch auf KG besteht.

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4 Antworten

???am 30.06.2015 | 12:53
Da Sie ja Ihre Maßnahme erfolgreich abgeschlossen haben, ist für eine Weiterzahlung Ihres Übergangsgeldes § 51 Absatz 4 zutreffend. Das Anschlussübergangsgeld kann aus 2 Gründen nicht gewährt weden: Einmal haben Sie ja noch Anspruch auf Arbeitslosengeld und außerdem dürfen Sie für den Bezug von nschlussübergangsgeld nicht krankgeschrieben sein. Bei dem Ihnen zitierten Gesetzestext geht es um Zwischenübergangsgeld. Es müsste bei Ihnen also jetzt schon feststehen, dass Sie in absehbarer Zeit noch in eine weitere Maßnahme müssen. Nach Ihren bisherigen Angaben trifft das aber nicht zu. Zum Krankengeld und Mutterschaftsgeld kann ich nicht viel sagen. Aber nur ein Hinweis zum Arbeitslosengeld: Was würde passieren, wenn Sie sich gesundschreiben lassen würden? Glauben Sie wirklich, dass Sie jemand einstellt, wenn Sie hochschwanger zum Vorstellungsgespräch erscheinen? Und ein dezenter Hinweis im Lebenslauf schützt Sie auch vor solchen Einladungen.
Clawueam 30.06.2015 | 13:14
ich habe bereits zahlreiche telefonate und emails mit der Krankenkasse geführt und komme dort leider nicht weiter. Ausgesteuert kann ich noch nicht sein, weil ich keine 78 Wochen Krankengeld erhalten habe. Die Krankenkasse will kein Krankengeld bezahlen wegen der entstandenen Lücke. Das Sozialamt zahlt wie ich erfahren habe nur wenn klar ist, dass ich länger als 6 Monate krank sein werde (was vorausscihtlich nicht der Fall sein wird). Leider erfahre ich stätig nur, wer nicht zuständig ist. Wenn ich mich jetzt tatsächlich wieder gesund schreiben lassen würde (ich weiß auch hier nicht wie lange rückwirkend das ginge), dann würde mir also Arbeitslosengeld I zustehen, was allerdings weniger als Krankgeld ist, soweit ich weiß und gerade in der momentanen Situation kann ich jeden Cent gebrauchen. Ich glaube nicht, dass mich derzeit jemand anstellen würde, allerdings weiß ich nicht ob ich an Glaubwürdigkeit verlieren würde, wenn ich mich nachträglich doch gesund schreiben lasse.
Unglaublicham 30.06.2015 | 14:00
Hallo Clawue, also es ist mir unbegreiflich, wie man Sie in einer solchen Notsituation einfach "fallen" lässt! Das gibt's doch wohl nicht. Bitte erkundigen Sie sich auf Ihrer Gemeinde nach einer "Bürgersprechstunde" mit Ihrem Bürgermeister(in) umgehend und schildern Sie Ihre Situation. Ich könnte mir gut vorstellen, dass man Ihnen dann "endlich" weiterhilft, wenn die Ansage von "Oben" kommt. Eine Unverschämtheit ist das, wie mit unseren Mitbürgern umgegangen wird. Im 8. Monat schwanger und dann diesen Stress. Ich wünsche Ihnen und dem Baby alles Gute und hoffe, dass Sie bald finanziell abgesichert sind. Ich drücke Ihnen alle Daumen!!!
???am 30.06.2015 | 14:00
Wegen des Krankengeldanspruchs können Sie ja auch mal in eine speziellen Forum (z.B. der AOK) nachfragen. Der Hinweis mit "wegen der Lücke" ist ehrlich gesagt nicht sehr aussagekräftig. Da sollten noch ein paar Erklärungen oder Paragraphen im Ablehnungsbescheid stehen. Rückwirkend Gesundschreiben lassen geht gar nicht. Wenn, dann müssten Sie jetzt zu Ihrem Arzt und ihm Ihre Wunderheilung erklären. Normalerweise haben die bei solchen Geschichten schon Verständnis. "was allerdings weniger als Krankgeld ist, soweit ich weiß und gerade in der momentanen Situation kann ich jeden Cent gebrauchen." Wenn die Ablehnung des Krankengeldes rechtlich passt, ist das wenige immer noch mehr als gar nichts.
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