Bin 60 Jahre alt und GB50%.
Meine EMR (2Jahre) läuft in 4 Monaten aus.
Verlängerungsantrag ist gestellt.
Vor Verrentung war ich aus Reha krank geschrieben
(Restzeit Krankengeldanspruch 38 Wochen) entlassen worden.
Fühle mich nach wie vor arbeitsunfähig.
Meine Ärzte sind der Meinung:
Zustand unverändert.
Sollte also verlängert werden.
Was aber, wenn nicht?
Pferde kotzen gelegentlich vor der Apotheke!
Habe auch noch 2 Jahre ALG1-Anspruch.
Vielen Dank für Antworten
Wuschel
Wenn die Rente endet, sind Sie aus Sicht der DRV nicht mehr erwerbsgemindert.
Welchen Anspruch Sie möglichweise danach haben müssen Sie persönlich klären mit Ihrer KK und dem Arbeitsamt.
Sollten Sie vor haben gegen einen ggf negativen Bescheid in Widerspruch zu gehen, sollten Sie sich krankschreiben lassen, woraufhin bspw die Agentur für Arbeit sehr wahrscheinlich den eigenen ärztlichen Dienst einschalten wird und Sie ggf in die Nahtlosigkeitsregelung fallen und keine Bewerbungsanstrengungen unternehmen müssen.
Wie auch immer, sollten Sie ein paar Monate vor auslaufen der Rente bereits Anträge stellen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
(Restzeit Krankengeldanspruch 38 Wochen) entlassen worden.
Fühle mich nach wie vor arbeitsunfähig.
Meine Ärzte sind der Meinung:
Zustand unverändert.
Sollte also verlängert werden.
Was aber, wenn nicht?
Pferde kotzen gelegentlich vor der Apotheke!
Habe auch noch 2 Jahre ALG1-Anspruch.
Vielen Dank für Antworten
Wuschel
Sofern Sie noch Restanspruch auf KG haben, würde dieser wieder aufleben. Dafür dann einfach vom Arzt krank schreiben lassen, als Folgebescheinigung.
Den Tipp hier:
Wie auch immer, sollten Sie ein paar Monate vor auslaufen der Rente bereits Anträge stellen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
sollten Sie allerdings nicht wirklich befolgen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie das kurz vor Ende der EMR und wenn Sie noch keinen Bescheid über die Verlängerung haben, sich darum zu kümmern. Sich Monate davor zu kümmern, ist sinnlos.
(Restzeit Krankengeldanspruch 38 Wochen) entlassen worden.
Fühle mich nach wie vor arbeitsunfähig.
Meine Ärzte sind der Meinung:
Zustand unverändert.
Sollte also verlängert werden.
Was aber, wenn nicht?
Pferde kotzen gelegentlich vor der Apotheke!
Habe auch noch 2 Jahre ALG1-Anspruch.
Vielen Dank für Antworten
Wuschel
Sofern Sie noch Restanspruch auf KG haben, würde dieser wieder aufleben. Dafür dann einfach vom Arzt krank schreiben lassen, als Folgebescheinigung.
Den Tipp hier:
Wie auch immer, sollten Sie ein paar Monate vor auslaufen der Rente bereits Anträge stellen, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten.
sollten Sie allerdings nicht wirklich befolgen. Es reicht vollkommen aus, wenn Sie das kurz vor Ende der EMR und wenn Sie noch keinen Bescheid über die Verlängerung haben, sich darum zu kümmern. Sich Monate davor zu kümmern, ist sinnlos.
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
[/quote]
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.[/quote]
Hallo,
genau das mit dem KG Restanspruch ist mir verneint worden siehe auch in meinem Beitrag/Frage.
Die EMR Zeit ist wie durchgehend weiter krank geschrieben und geht voll auf die 78 Wochen.
Weil die KK davon ausgeht, das man ja bei einer EMR auch krank ist.
Auch ohne Krankschreibung geht es nach meiner KK voll auf die Zeitschiene. Ich hätte eigentlich noch ca. 50 Wochen Restzeit gehabt.
Aber abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
K-D
Bitte lesen Sie hierzu auch den Beitrag zu dem ähnlichen Thema
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/volle-emr-nicht-verlaengert-was-dann.html
Insbesondere dann auf der 2ten Seite, dort geht es um das Krankengeld nach Erwerbsminderungsrente mit dem entsprechenden Urteil dazu.
Einen schönen Sonntagabend!
Das würde insoweit stimmen, sofern es sich hier um einen Arbeitslosen, bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten handeln würde. Da aber der TE selber sagt das er weiterhin erwerbsgemindert ist, spielen die 3 Monate keine Rolle. Aber es ist ja sowieso die KK erst mal zuständig, da noch Anspruch auf KG.
Hallo Wuschel,
im Rahmen dieses Forums geben wir gerne Auskunft zu Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ihre Frage nach Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern (z. B. Krankenkasse oder Agentur für Arbeit) können wir hier im Forum leider nicht beantworten. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt an die in Frage kommenden Leistungsträger zu wenden um etwaige Ansprüche zu klären.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung