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Experten-Antwort

krank schreiben

von keine Ahnung17.07.2011 | 14:01
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19 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente und darf 400,--€ dazuverdienen. Nun meinte meine Arbeitgeber ,dass er sich das gut vorstellen könnte. ( würde vorher gemobbt als VOllzeitkraft) Nun meine Frage : Wenn ich 400,--€ angestellt bin habe ich auch das Recht auf eventuelle Krnakenscheine? Ich bin doch schon in Rente dann geht das doch nicht oder? vielen Dank für eure Antworten....

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo keine Ahnung,

bei Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt der mtl. Hinzuverdienst 400,00 Euro (Mini-Job).

Ihre Frage bezgl. des Anspruches auf einen Krankenschein oder des Krankgengeldes im Mini-Job, bitten wir mit der Minijobzentrale bzw. der gesetzlichen Krankenkasse abzuklären.

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18 Antworten

Spielvogelam 17.07.2011 | 14:19
Also wenn ich als Vollzeitkraft gemobbt wurde, würde ich auch nicht da als Teilzeitkraft arbeiten. Mobbing macht krank. Mobbing ist ein Angriff auf Ihren Körper und Ihre Gesundheit. Das ist genauso als würde Ihnen jemand mit voller Kraft in die Fresse hauen. Das Problem ist nur, daß Mobbing sehr schwer nachweisbar ist und die Mobbing-Folgen erst später, aber dann umso wirksamer auftreten werden.
keine Ahnungam 17.07.2011 | 15:06
Hallo Spielvogel, ja das stimmt. Aber so hätte ich ein 400,--€ mit total wenig std. Und ich denke die wenigen Std. kann ich absitzen. Außerdem bin ich ungekündigt..... Aber meine Frage ist halt kann ich dann als Rentnerin auch krankgeschrieben werden....
Speziam 17.07.2011 | 15:55
Zitat von keine Ahnung anzeigenausblenden
Also für mich hört sich das ganze ein bischen so an: " Der AG hat mich gemobt, jetzt bin ich EM-Rentner und mobbe ihn." Wenn meine gößte Sorge bei einem Teizeitjob, die ist, ob ich krankgeschrieben werden kann oder nicht, dann sollte ich schleunigst meine eigene Einstellung zu meinem Arbeitgeber u. Arbeitsplatz hinterfragen. Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei einer vollen Erwerbsminderungsrente eine Lohnfortzahlung vorgesehen ist, da Sie nach m.E. nach 6-wöchiger Krankheit auch keinerlei Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse haben werden. Wollen Sie es genauer wissen, dann fragen Sie doch bei Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse nach. Die werden sich jetzt schon über Ihre Frage freuen. Dass Sie Ihre Std. aber nur "absitzen" wollen, würde ich beim Arbeitgeber vorsichtshalber nicht erwähnen.
Speziam 17.07.2011 | 16:16
Zitat von keine Ahnung anzeigenausblenden
Natürlich können Sie jederzeit von einem Arzt krankgeschrieben werden. Die Frage ist die, ob Sie dann auch eine Lohnfortzahlung erhalten. Bei einem Minijob ist das normalerweise der Fall. Da Sie aber eine volle EMR erhalten, wäre ich mir nicht so sicher über die Lohnfortzahlung. Deswegen fragen Sie doch endlich bei der richtigen Stelle, nämlich bei der Krankenkasse. Die weiß das 100 pro.
keine Ahnungam 17.07.2011 | 16:03
Hallo Spezi, nein dann habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich will die Std. nicht nur absitzen sondern natürlich auch arbeiten. Aber ich dneke es fällt dann leichter als 8 Std. am Tag. Meine Sorge ist nicht nur ob ich mich krankschreibne lassen kann. SOndern ob es generell möglich ist.
PeterSam 17.07.2011 | 16:13
hier muss man Krank sein und Arbeitsunfähig sein unterscheiden, was heute noch viele Ärzte leider nicht verinnerlicht haben. Jeder Arbeitnehmer, auch ein 400€-Jobber hat ein Anrecht auf die Fortzahlung seines Lohnes wenn er Arbeitsunfähig ist. Und da kann es m. E. kein Unterschied zu einem Arbeitnehmer geben, der nebenher Rente bezieht, egal welche. Ich könnte mir sogar vorstellen, dass bei höherem Verdienst (und damit verbundener teilw. Rentenkürzung) auch ein Anspruch auf Krankengeld neben der EM-Rente möglich ist. Bei 400€-Jobs geht das nicht, da keine echten Beiträge bezahlt und damit keine Ansprüche erworben werden.
PeterSam 17.07.2011 | 16:32
Off Topic, aber dennoch wichtig was ich bei einem Arbeitsrechtler auch noch klären würde ist folgendes: Wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis noch besteht, dann könnte es theoretisch sein, dass bei einer Beendigung der EM-Rente kein Anspruch mehr auf eine Vollzeitbeschäftigung besteht, sondern weiter nur auf die des Minijobs. Es handelt sich ja nicht um eine Beschäftigung während Elternzeit.
Volkeram 17.07.2011 | 16:54
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag unterschreiben ( auch wenn es " nur " ein 400 Euro Job ist ) , ist dies ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und auch Pflichten wie jedes andere auch. Das hat mit dem gleichzeitgen Bezug einer vollen EM-Rente rein gar nichts zu tun ! Wenn Sie also dann aufgrund einer Erkrankung kurzfristig arbeitsunfähig werden, MÜSSEN Sie natürlich ihrem Arbeitgeber dann auch einen " gelben Schein " ( AU Bescheinigung ) vorlegen. Sie können doch nicht einfach von der Arbeit fernbleiben ohne dieses mit einer AU Bescheinigung zu belegen. Das wäre ein Grund zur sofortigen fristlosen Kündigung ! Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben Sie auch. Sie müssen aber dazu mind. 4 Wochen bereits dort beschäftigt sein , um einen Anspruch auf Entgeldfortzahlung zu haben. Einen Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der 6 wöchigen Lohnfortzahlung haben Sie aber NICHT ! http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?h… Ob es sinnvoll ist bei einen AG ( auch nur im Rahmen eines 400 Euro Jobs ) einfach weiter zu arbeiten bei dem man gemobbt wurde halte ich für äußerst fragwürdig. Das wird ihrer Gesundheit sicher nicht gut tun. Denn auch in knapp 3 Stunden pro Tag statt in 8 Stunden kann man jemanden weiterhin mobben... Sollte ihnen außerdem die EM-Rente aus psychischen Gründen zuerkannt worden sein, die eng oder sogar auschliesslich mit dem Mobbing bei ihrem AG zusammenhängen, wäre ich sehr sehr vorsichtig. Bei einer Begutachtung in einem späterem EM- Rentenverlängerungsverfahren KÖNNTE dann der Gutachter unter Umständen entsprechende - für Sie negative - Rückschlüsse daraus ziehen, das Sie weiterhin bei ihrem alten Arbeitgeber tätig sind. Ich hoffe Sie verstehen was ich ihnen damit sagen will.
keine Ahnungam 17.07.2011 | 18:39
Vielen Dank für alle Antworten. Besenderen Dank gilt VOLKER. Danke ich habe es verstanden. Das ist auch meine große Frage. Da ich aber noch Restansprüche gegen diesen Arbeitgeber habe ( Urlaub) kann ich halt nicht so einfach gehen. Und kündigen hat mir jeder gesagt soll ich auf keinen Fall. Es wären nicht alle Tage sondern nur 2x die Woche. Dies ist natürlich schon ein Vorteil wenn ich mir andere Stundenzahlen bei 400 Euro Jobs anschaue.... Bin total unsicher. Das ich kein Krankengeld erhalte ist mir schon klar.... obwohl muss der AG nicht Pflichtbeitreäge in Höhe von 15% abführen???? Ich bin doch dann dafurch auch versichert bei der Krankenkasse oder sehe ich das auch falsch??? Danke
keine Ahnungam 17.07.2011 | 19:20
Hallo PeterS, hmm dann werden mir weiterhin die Beiträge von meiner kleinen Rente abgezogen. Wie ist es dann bei der Gleitzone wenn ich z.B. 401,00 verdienen würde? Dann würd eich zwar weniger als 400 rausbekommen aber ich wäre pflichtversichert oder? Sorry wenn meine Fragen ein bischen doff rüber kommen abe rich kenn mich nicht aus und will halt keine Fehler machen DANKE
PeterSam 17.07.2011 | 20:02
jetzt wird es aber zu sehr off Topic, daher letztmals, alles andere bitte in anderen Foren: Krank sein kann man nicht berechnen, wer es tut besch... seinen AG. sobald die 400€ dauerhaft überschritten sind bist Du pfichtversichert mit der Konsequenz, dass Pflichtbeiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Zusätzlich wird bei überschreiten der Hinzuverdienstgrenze die Rente gekürzt, bei der trotzdem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen werden. Die insgesamt wohl nicht unerheblich geringeren Gesamteinkünfte steht ein etwaiges Krankengeld entgegen. Bei ca. 40-50€ weniger Brutto allein aus der Beschäftigung müsstest Du jedes Jahr wohl ca. 6 Wochen krank sein damit sich das rentiert. Hierbei ist die Lohnsteuer und die Rentenkürzung noch nicht berücksichtigt. Aber auch keine etwaige Rentenerhöhung durch die gezahlten Beiträge aus der Bechäftigung. Dies kannst Du aber auch im Minijob durch verzicht auf die RV-Freiheit erreichen.
Volkeram 17.07.2011 | 20:05
Die Frage mit dem Verdienst von 401 Euro oder mehr und damit einer Pflichtversicherung stellt sich für Sie aber gar nicht, da Sie bei einer vollen EM-Rente ja nur bis 400 Euro dazu verdienen DÜRFEN ! Verdienen Sie mehr als die erlaubten 400 Euro , wird ihre EM-Rente gekürzt und nicht mehr in voller Höhe ausbezahlt. Im schlimmsten Falle und bei regelmässiger Überschreitung der 400 Euro Grenze KÖNNTE dann auch im nächsten Verllängerungsverfahren ihre volle EM-Rente ganz in Frage gestellt werden. Das nützt ihnen also gar nichts - im Gegenteil... Und wie schon gesagt selbst kündigen dürfen Sie keinenfalls, da Sie sonst quasi alle Ansprüche an ihren Arbeitgeber verlieren würden. Natürlich müsste er aber bei einer Eigenkündigung auf jeden Fall dann den aufgelaufenen alten Urlaub auszahlen. Eine Abfindung oder besser Ausgleichszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes bei langjähriger Beschäftigung können Sie sich dann aber gleich abschmicnken... Das ist unstrittig. Es ist darum besser mit dem Arbeitgeber - falls er darauf eingeht - einen Auflösungsvertrag anzustreben. Dies aber nur nach Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. In dem Auflösungsvertrag sollten dann natürlich möglichst alle ihre Ansprüche berücksichtigt werden. Erfahrungsgemäss ist so ein Vertrag aber immer eine Kompromisslösung und wird die Ansprüche/Forderungen des Arbeitnehmers nie komplett beinhalten. Der AG würden so einen Vertrag ja freiwillig mit ihnen schliessen und erwartet dann natürlich einen gewissen " Verzicht " auch von ihnen... Aber manchmal ist eben der Spatz in der Hand besser als die Taube auf dem Dach... Ansonsten bleibt nur die Kündigung durch den AG. Aber selbige können Sie natürlich nicht erzwingen. Im Rahmen einer dann folgenden Kündigungschutzklage KÖNNTEN Sie dann eine Ausgleichszahlung für den Verlust ihres Arbeitplatzes durch das Gericht zugesprochen bekommen. Allerdings auch nur dann , wenn Sie bei ihem AG 20-30 Jahre oder noch länger beschäftigt waren. Da Sie bereits EM-Rentner sind und damit ihren Arbeitsvertrag nun mal nicht mehr erfüllen können, sinken die Chancen vor Gericht weiter. Warum sollte der AG also dann zu einer Zahlung verpflichtet werden ?
keine Ahnungam 17.07.2011 | 21:52
Vielen Dank Volker, ich dachte netto 400,-- € also dachte ich wenn 401 brutto dann ca. 320 netto... aber ok jetzt habe ich es verstanden das es 400 € brutto = netto sind. Ja das war ganz genau mein Begehren. Geld für den Verlust meines Arbietsplatzes. Doch mein AG will mich ja jetzt auf 400 Basis. Ich dneke er weiß das mir daruch die Hände gebunden sind...... Egal vielen Dank allen für die vielen Antworten
Spielvogelam 18.07.2011 | 00:54
würde ich kein Abfindungsverträge oder irgendwelche Verträge mit dem Arbeitgeber unterschreiben, die nicht ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt geprüft. Denn hier gibt es noch viele Möglichkeiten des Arbeitgebers ihnen eines "auszuwischen" bzw. "in den Hintern zu treten".
Nixam 18.07.2011 | 06:56
Jallo! Wurde ich in einem Betrieb gemobbt und habe ich deswegen aus psychischen Erkrankungsgründen eine Erwerbsminderungsrente erhalten, dann würde ich bei jedem anderen Arbeitgeber einen EUR 400,-- annehmen, jedoch niemals bei demselben. Ich käme mir da reichlich verarscht vor. Meistens sind es auch die Chefs selbst, die das Mobbing garnicht als solches ansehen und mich als Gemobbten nicht anerkennen. Ich würde mir das schwer überlegen, dort einen 400,--EUR-Job anzunehmen. Das ist eine emotionale Angelegenheit, welche Sie selbst mit sich selbst klären müssen. Rechtlich gesehen dürfen Sie aber eine EUR 400,-- Tätigkeit annehmen, ohne daß Ihnen die Rente gekürzt wird. Viele Grüße Nix
:-)am 18.07.2011 | 19:07
Vielen Dank an alle!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Nun muss ich sehen wie es weiter geht , denn ich denke mittelerweile auch , dass das dicke Ende noch kommt. Werde hier schreiben wie es weiter läuft. DANKE
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