Krank, selbst gekündigt, Reha, Rente

von
MSundCo

Hallo zusammen,

ich bin seit ein paar Jahren krank und bin aber immer wieder arbeiten gegangen. Seit einiger Zeit hat sich mein Zustand verschlechtert und ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung gekündigt und will dann wenn ich von der Krankenkasse Geld bekomme eine Reha beantragen. Die Reha wird bei meiner Erkrankung keine Fortschritte bringen. Ich möchte dann die volle Rente beantragen. Kann mir jemand sagen, ob dieser Weg, so wie ich ihn beschrieben habe Probleme bereiten kann?

von
Hans-Peter

Wieso haben Sie denn um Gottes Willen selbst gekündigt???
Damit haben Sie sich schon einmal eine Sperre des Alg I eingehandelt.
Und wieso wollen Sie bei der KK eine Reha beantragen? Dafür ist in Ihrem Fall die DRV zuständig.
Normalerweise lässt man sich AU schreiben und wartet bis der AG kündigt oder das Arbeitsverhältnis einfach ruhen läßt. Dann sollte Ihr Arzt eine Reha bei der DRV zur wieder Herstellung der Arbeitsfähigkeit beantragen. Dort wird dann entschieden ob eine Reha sinnvoll ist oder man wartet was bei der Maßnahme dann heraus kommt. Erst dann kommt gegebenenfalls ein EM-Rentenantrag in Frage.

von
Susi

Und wovon werden Sie leben, wenn die EMR nicht bewilligt wird? Hartz 4?

Für Ihren beschriebenen Weg hätte keine Kündigung erfolgen müssen. Damit handeln Sie sich nur richtig Probleme ein.
Sollte diese noch rückgängig zu machen sein, dann sollten Sie das schnellstens tun.

von
Gogo Dodo

Bei Ihnen ist unter Umständen alles in Gefahr! Nicht nur das Alg 1,auch das Krankengeld. Ihre Gründe für die Eigenkündigung müssen sehr triftig sein. Sie håtten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbe bekommen. Darauf haben Sie verzichtet zu Lasten der Krankenkasse. Es muss nicht dumm kommen, kann aber.

von
MSundCo

Zitiert von: Susi
Und wovon werden Sie leben, wenn die EMR nicht bewilligt wird? Hartz 4?

Für Ihren beschriebenen Weg hätte keine Kündigung erfolgen müssen. Damit handeln Sie sich nur richtig Probleme ein.
Sollte diese noch rückgängig zu machen sein, dann sollten Sie das schnellstens tun.

Hallo, danke für die Antwort. Ich habe gekündigt, weil parallel zu meiner Situation eine betriebliche Kürzungsmaßnahme stattfindet, ich eine Abfindung erhalte und Anspruch auf ALG1 erhalte. Mir geht es um die Frage, kann ich nach der Lohnfortzahlung einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung stellen, obwohl ich dann schon in der Arbeitslosigkeit (aber Krankengeldbezug) bin und was muss ich beachten um dann tatsächlich eine Rente zu erhalten?

von
Daniela

Du kannst einen Antrag auf Reha stellen, wann immer du möchtest.
Der Vorteil, wenn man ihn selber stellt, ist das Du das Dispositionsrecht behältst.
Theoretisch kannst du aber auch, wenn du möchtest, solange warten bist die Krankenkasse dich auffordert.

von
Susi

Zitiert von: MSundCo
Hallo, danke für die Antwort. Ich habe gekündigt, weil parallel zu meiner Situation eine betriebliche Kürzungsmaßnahme stattfindet, ich eine Abfindung erhalte und Anspruch auf ALG1 erhalte. Mir geht es um die Frage, kann ich nach der Lohnfortzahlung einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung stellen, obwohl ich dann schon in der Arbeitslosigkeit (aber Krankengeldbezug) bin und was muss ich beachten um dann tatsächlich eine Rente zu erhalten?

Wie schon geschrieben können Sie jederzeit einen Antrag auf Reha stellen. Die DRV entscheidet dann, ob Sie eine Reha bewilligt bekommen und wohin es gehen soll sofern Sie im Antrag keine Wunschklinik angeben haben und dieser statt gegeben wird.

Zitiert von: MSundCo
und was muss ich beachten um dann tatsächlich eine Rente zu erhalten?

Sie sollten einen Antrag auf EMR stellen, Sie benötigen aussagekräftige Arztbriefe, Entlassungsberichte usw. die Sie am Besten direkt in Kopie dem Antrag beilegen. Also alles was Ihre Erwerbsminderung aussagekräftig dokumentiert und beweist.

Ob Ihnen die DRV dann tatsächlich eine EMR-Rente zubilligt gilt dann abzuwarten. Das ist ja dann davon abhängig, ob die DRV Sie auch erwerbsgemindert sieht. Da gehen die Meinung schon mal auseinander.

von
Alter Preuße

Guten Abend,

auch ich habe vor langer Zeit meine Tätigkeit wegen Krankheit
selber gekündigt.
Die damals zuständige Arbeits-Medizinerin hat meine
"Selbstkündigung aus Gesundheitlichen Gründen"

ANERKANNT UND GESCHRIEBEN,DAß DIE EIGENKÜNDIGUNG
AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN GERECHTFERTIGT GEWESEN IST

Ich war damals im ÖD beschäftigt und habe eine Abfindung
bekommen.
Die Sperrfrist zur Zahlung des Arbeitslosengeldes beruhte
nur auf die Zahlung der Abfindung.
Ohne diese,hätte es keine Sperrfrist geben dürfen !!

P.S. Innert kürzester Zeit habe ich EM-Rente beantragt und
auch bewilligt bekommen bis Eintritt Regel-Alters-Rente

von
KSC

Liebe(r) MSundCo,

warum wollen Sie eine Reha beantragen wenn Sie wissen dass eine Reha Ihnen bei Ihrer Erkrankung nicht weiterhilft?

Da wäre es doch logischer gleich einen Rentenantrag zu stellen, meinen Sie nicht?

Aber klar, Sie dürfen alles was Sie wollen beantragen, ob das alles dann auch sinnvoll ist,.....?

Experten-Antwort

Guten Morgen,
hinsichtlich der Entgeltfortzahlung handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die mit dem AG zu kommunizieren ist.
Aber egal, ob Sie einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag stellen, im Ergebnis wird der Rentenversicherungsträger die Frage der Erwerbsminderung in beiden Fällen beantworten. Entweder direkt eine Rente bewilligen oder den Reha-Antrag mit vorliegendem Entlassungsbericht ggf. in einen Rentenantrag umdeuten.
Freundliche Grüße

von
MSundCo

Lieber Experte,

ich habe eine fortschreitende MS und einen Grad der Behinderung von 50. Ich habe zu 90% am Computer gearbeitet und kann auch keine Tätigkeit mehr ausführen, wo man stehen oder gehen muss, sowie keine Tätigkeit, wo man die Augen benötigt. Meine Sehkraft ist sehr eingeschränkt (funktionell einäugig blind und auf dem gesunden Auge 50% Sehkraft). Macht es hier Sinn nur den Antrag auf Rente zu stellen oder doch vorher Reha-Antrag? Ich bin 43Jahre alt.

Danke

von
Rentenschmied

Hallo,
es ist egal ob Sie eine Reha oder eine Rente beantragen. Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" wird in beiden Fällen immer auch das andere geprüft. Konkret gibt es keine Reha wenn sie nichts mehr bringt, dann wird der Rehaantrag direkt in einen Rentenantrag umgedeutet und wenn bei der Prüfung eines Rentenantrages die Möglichkeit gesehen wird, dass eine Reha die Erwerbfähigkeit positiv beeinflussen KÖNNTE, dann wird im Rentenverfahren erst eine Reha durchgeführt.
Mit besten Grüßen

von
Schade

Was Sinn macht sollten Sie mit Ihren Ärzten beraten und besprechen - was soll dazu ein medizinische Laie = Mensch der hier im Forum antwortet sagen?

Wenn eine Reha aus medizinischer Sicht nichts bringt, macht auch ein Rehaantrag eher wenig Sinn.

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