Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krank, selbst gekündigt, Reha, Rente

von MSundCo01.02.2019 | 14:37
329 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo zusammen, ich bin seit ein paar Jahren krank und bin aber immer wieder arbeiten gegangen. Seit einiger Zeit hat sich mein Zustand verschlechtert und ich kann nicht mehr arbeiten. Ich habe innerhalb der 6 Wochen Lohnfortzahlung gekündigt und will dann wenn ich von der Krankenkasse Geld bekomme eine Reha beantragen. Die Reha wird bei meiner Erkrankung keine Fortschritte bringen. Ich möchte dann die volle Rente beantragen. Kann mir jemand sagen, ob dieser Weg, so wie ich ihn beschrieben habe Probleme bereiten kann?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

hinsichtlich der Entgeltfortzahlung handelt es sich um eine arbeitsrechtliche Frage, die mit dem AG zu kommunizieren ist.

Aber egal, ob Sie einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag stellen, im Ergebnis wird der Rentenversicherungsträger die Frage der Erwerbsminderung in beiden Fällen beantworten. Entweder direkt eine Rente bewilligen oder den Reha-Antrag mit vorliegendem Entlassungsbericht ggf. in einen Rentenantrag umdeuten.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Hans-Peteram 01.02.2019 | 16:34
Wieso haben Sie denn um Gottes Willen selbst gekündigt??? Damit haben Sie sich schon einmal eine Sperre des Alg I eingehandelt. Und wieso wollen Sie bei der KK eine Reha beantragen? Dafür ist in Ihrem Fall die DRV zuständig. Normalerweise lässt man sich AU schreiben und wartet bis der AG kündigt oder das Arbeitsverhältnis einfach ruhen läßt. Dann sollte Ihr Arzt eine Reha bei der DRV zur wieder Herstellung der Arbeitsfähigkeit beantragen. Dort wird dann entschieden ob eine Reha sinnvoll ist oder man wartet was bei der Maßnahme dann heraus kommt. Erst dann kommt gegebenenfalls ein EM-Rentenantrag in Frage.
Susiam 01.02.2019 | 16:44
Und wovon werden Sie leben, wenn die EMR nicht bewilligt wird? Hartz 4? Für Ihren beschriebenen Weg hätte keine Kündigung erfolgen müssen. Damit handeln Sie sich nur richtig Probleme ein. Sollte diese noch rückgängig zu machen sein, dann sollten Sie das schnellstens tun.
Gogo Dodoam 01.02.2019 | 18:23
Bei Ihnen ist unter Umständen alles in Gefahr! Nicht nur das Alg 1,auch das Krankengeld. Ihre Gründe für die Eigenkündigung müssen sehr triftig sein. Sie håtten Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbe bekommen. Darauf haben Sie verzichtet zu Lasten der Krankenkasse. Es muss nicht dumm kommen, kann aber.
MSundCoam 01.02.2019 | 18:35
Hallo, danke für die Antwort. Ich habe gekündigt, weil parallel zu meiner Situation eine betriebliche Kürzungsmaßnahme stattfindet, ich eine Abfindung erhalte und Anspruch auf ALG1 erhalte. Mir geht es um die Frage, kann ich nach der Lohnfortzahlung einen Antrag auf Reha bei der Rentenversicherung stellen, obwohl ich dann schon in der Arbeitslosigkeit (aber Krankengeldbezug) bin und was muss ich beachten um dann tatsächlich eine Rente zu erhalten?
Danielaam 01.02.2019 | 20:14
Du kannst einen Antrag auf Reha stellen, wann immer du möchtest. Der Vorteil, wenn man ihn selber stellt, ist das Du das Dispositionsrecht behältst. Theoretisch kannst du aber auch, wenn du möchtest, solange warten bist die Krankenkasse dich auffordert.
Susiam 02.02.2019 | 00:11
Zitat von MSundCo anzeigenausblenden
Wie schon geschrieben können Sie jederzeit einen Antrag auf Reha stellen. Die DRV entscheidet dann, ob Sie eine Reha bewilligt bekommen und wohin es gehen soll sofern Sie im Antrag keine Wunschklinik angeben haben und dieser statt gegeben wird. Sie sollten einen Antrag auf EMR stellen, Sie benötigen aussagekräftige Arztbriefe, Entlassungsberichte usw. die Sie am Besten direkt in Kopie dem Antrag beilegen. Also alles was Ihre Erwerbsminderung aussagekräftig dokumentiert und beweist. Ob Ihnen die DRV dann tatsächlich eine EMR-Rente zubilligt gilt dann abzuwarten. Das ist ja dann davon abhängig, ob die DRV Sie auch erwerbsgemindert sieht. Da gehen die Meinung schon mal auseinander.
KSCam 03.02.2019 | 19:32
Liebe(r) MSundCo, warum wollen Sie eine Reha beantragen wenn Sie wissen dass eine Reha Ihnen bei Ihrer Erkrankung nicht weiterhilft? Da wäre es doch logischer gleich einen Rentenantrag zu stellen, meinen Sie nicht? Aber klar, Sie dürfen alles was Sie wollen beantragen, ob das alles dann auch sinnvoll ist,.....?
Alter Preußeam 03.02.2019 | 19:27
Guten Abend, auch ich habe vor langer Zeit meine Tätigkeit wegen Krankheit selber gekündigt. Die damals zuständige Arbeits-Medizinerin hat meine "Selbstkündigung aus Gesundheitlichen Gründen" ANERKANNT UND GESCHRIEBEN,DAß DIE EIGENKÜNDIGUNG AUS GESUNDHEITLICHEN GRÜNDEN GERECHTFERTIGT GEWESEN IST Ich war damals im ÖD beschäftigt und habe eine Abfindung bekommen. Die Sperrfrist zur Zahlung des Arbeitslosengeldes beruhte nur auf die Zahlung der Abfindung. Ohne diese,hätte es keine Sperrfrist geben dürfen !! P.S. Innert kürzester Zeit habe ich EM-Rente beantragt und auch bewilligt bekommen bis Eintritt Regel-Alters-Rente
MSundCoam 06.02.2019 | 14:08
Lieber Experte, ich habe eine fortschreitende MS und einen Grad der Behinderung von 50. Ich habe zu 90% am Computer gearbeitet und kann auch keine Tätigkeit mehr ausführen, wo man stehen oder gehen muss, sowie keine Tätigkeit, wo man die Augen benötigt. Meine Sehkraft ist sehr eingeschränkt (funktionell einäugig blind und auf dem gesunden Auge 50% Sehkraft). Macht es hier Sinn nur den Antrag auf Rente zu stellen oder doch vorher Reha-Antrag? Ich bin 43Jahre alt. Danke
Rentenschmiedam 06.02.2019 | 17:05
Hallo, es ist egal ob Sie eine Reha oder eine Rente beantragen. Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" wird in beiden Fällen immer auch das andere geprüft. Konkret gibt es keine Reha wenn sie nichts mehr bringt, dann wird der Rehaantrag direkt in einen Rentenantrag umgedeutet und wenn bei der Prüfung eines Rentenantrages die Möglichkeit gesehen wird, dass eine Reha die Erwerbfähigkeit positiv beeinflussen KÖNNTE, dann wird im Rentenverfahren erst eine Reha durchgeführt. Mit besten Grüßen
Schadeam 06.02.2019 | 20:57
Was Sinn macht sollten Sie mit Ihren Ärzten beraten und besprechen - was soll dazu ein medizinische Laie = Mensch der hier im Forum antwortet sagen? Wenn eine Reha aus medizinischer Sicht nichts bringt, macht auch ein Rehaantrag eher wenig Sinn.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026