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Krank und REHA-Antrag

von Hardi22.02.2015 | 15:02
1597 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, nach 41 Jahren wurde mir zum Ende des letzten Jahres betriebsbedingt gekündigt. Das hat meine Gesundheit so sehr belastet, das ich seit Oktober 2014 mit schwerer Depression arbeitsunfähig bin und seit Dezember 2014 Krankengeld beziehe. Laut Arzt wird es viel Zeit brauchen, um wieder gesund zu werden. Nun erhielt ich diese Woche von der Krankenkasse folgendes Schreiben: Ihr behandelnder Arzt gibt an, dass Maßnahmen zur Rehabilitation angezeigt sind. Aus diesem Grunde senden wir Ihnen die Antragsunterlagen. Bitten füllen Sie die Unterlagen komplett aus. Den Befundbericht lassen sie von Ihrem Arzt ausfüllen und danach reichen sie die Unterlagen komplett wieder zurück. Nach Auskunft der DRV von dieser Woche, kann ich zum 01.08.15 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Nachdem ich nun darüber nachgedacht habe, möchte ich das eigentlich machen, auch wenn ich 10,8% Abschlag in Kauf nehmen muss. Da die Krankenkasse meine Pläne noch nicht kennt und ich meinen Rentenantrag drei Monate vor Rentenbeginn stellen soll - also Anfang Mai 2015 - weiß ich nicht so recht, was ich nun machen soll. Bis wann muss ich denn den ausgefüllten Antrag spätestens bei der KK abgeben. Den nächsten Termin bei meinem Arzt habe ich Anfang März. Dann könnte er ja auch frühestens den Befundbericht ausfüllen. Da würde ich ihm auch sagen, dass ich zum 01.08.15 die Rente beantragen möchte. Kann ich den Antrag nicht selbst bei der DRV einreichen, dann könnte ich bei der Antragsangabe auch sagen, dass ich zum 01.08.15 in Rente gehen möchte. Ich habe auch von § 51 SGB V gelesen und einer 10 Wochen-Frist. Ist das Schreiben der KK an mich als Aufforderung zu werten. Krankheitsbedingt kann ich nicht so klar denken und habe Angst eine falsche Entscheidung zu treffen. Ich bitte die Forumsteilnehmer mich zu unterstützen, um den für mich besten Weg zu finden. Vielen Dank im Voraus. Hardi

5 Antworten

PXYam 22.02.2015 | 16:00
Hallo, ich würde die 10 Wochenfrist für die Rehaantragstellung ausnutzen. Am letzten Tag abgeben. Nicht an die Krankenkasse sondern direkt an die Rentenversicherung. Die Krankenkasse macht sonst einen Vermerk darauf- eilt- Aufgrund des § 51 SGB ist das Dispositionsrecht eingeschränkt. Die Krankenkassen wollen Krankengeld einsparen. Wird die Reha genehmigt, dann gehen sie in Reha und alles weitere entscheiden sie dann nach der Reha. Alles Gute
???am 22.02.2015 | 18:30
Wenn in dem Schreiben nichts von § 51 drinnen steht, ist es auch keine Aufforderung nach dieser Vorschrift. Sie brauchen dann auch die 10-Wochen-Frist nicht beachten oder den Reha-Antrag nicht stellen, ohne dass es irgendwelche Auswirkungen für Sie hat. Das ist die eine Seite. Auf der anderen ist die Aussage, dass Ihr behandelnder Arzt die Kur für nötig hält. Ich persönlich würde mal mit ihm reden und mir überlegen, ob eine Kur nicht doch sinnvoll wäre.
Hardiam 23.02.2015 | 11:52
Vielen Dank für die schnelle Unterstützung. Hatte heute morgen einen Termin bei meiner Psychologin und habe mit Ihr über dieses Problem gesprochen. Sie hält es für vernünftig, wenn ich so schnell wie möglich die Rente beantrage. Nach den vielen aufregenden, beruflichen Jahren würde dann endlich Ruhe in mein Leben einkehren und das würde mit sicher helfen, wieder gesund zu werden. Das ist für mir eine Bestätigung, das mein Gefühl mich nicht getrügt hat. Allerdings kann sie sich nicht vorstellen, dass mir dann noch aus Kostengründen von der DRV eine REHA genehmigt wird, wenn ich zum 01.08.15 in Rente gehen werde. Auch meint sie, es wäre besser, der KK vorerst noch nichts von meinem Vorhaben zu erzählen, um meine Krankengeldzahlung nicht zu gefährden. Wie schätzt das Forum das ein? Liebe Grüße Hardi PS. Aber woher soll die DRV wissen, das ich Ende April die Rente beantragen will, wenn sie den REHA-Antrag bearbeitet und wie wird die KK reagieren?
Arbeitnehmeram 23.02.2015 | 12:04
Sie haben so lange gearbeitet, haben den Job verloren und sind krank. Stellen Sie doch den Reha-Antrag über die KK. Und wenn Sie einen schnellen Platz in einer Reha-Klinik bekommen, dann sehen Sie dies ein bisschen als Bonus nach Ihrem Arbeitsleben. Lassen Sie es sich dort gut gehen und kommen gekräftig von der Reha zurück. Den Rentenantrag können Sie auch wie vorgesehen stellen, zu dem von Ihnen präferierten Tag. Was soll passieren? Die KK ist der Meinung, sie sollen einen Reha-Antrag stellen. Wenn diese Antragsbearbeitung mit Ihrem Rentenantrag bei der DRV überschneidet, werden die Mitarbeiter der DRV schon die richtige Entscheidung (Ablehnung der Reha) treffen. Lassen Sie sich nicht verunsichern... Alles Gute
Hardiam 13.03.2015 | 13:26
Hallo, muss mich nochmal an das Forum wenden. Habe nun von meiner Krankenkasse die Aufforderung zur REHA nach § 51 erhalten. Habe nun 10 Wochen Zeit die mit gesendeten Formulare G 100, G 110 und G 115 auszufüllen und an die Krankenkasse zu schicken. Zwischenzeitlich hatte ich ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Stadtverwaltung , die Ende April mit mir den Antrag auf Rente für Menschen mit Schwerbehinderung stellen will. Nun hörte ich von einem Freund, das die Krankenkasse mit der Aufforderung mir die Möglichkeit genommen hat, die Rente zu beantragen. Er sprach von Dispositionsrecht. Ist das so richtig? Meine Überlegung war: Rentenantrag Ende April stellen und Mitte Mai den REHA-Antrag bei der Krankenkasse abgeben mit der Bestätigung über meinen Rentenantrag oder muss ich nun einen Widerspruch einlegen? Bin total überfordert. Liebe Grüße Hardi
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