Hallo,
nach 41 Jahren wurde mir zum Ende des letzten Jahres betriebsbedingt gekündigt. Das hat meine Gesundheit so sehr belastet, das ich seit Oktober 2014 mit schwerer Depression arbeitsunfähig bin und seit Dezember 2014 Krankengeld beziehe. Laut Arzt wird es viel Zeit brauchen, um wieder gesund zu werden.
Nun erhielt ich diese Woche von der Krankenkasse folgendes Schreiben:
Ihr behandelnder Arzt gibt an, dass Maßnahmen zur Rehabilitation angezeigt sind. Aus diesem Grunde senden wir Ihnen die Antragsunterlagen.
Bitten füllen Sie die Unterlagen komplett aus. Den Befundbericht lassen sie von Ihrem Arzt ausfüllen und danach reichen sie die Unterlagen komplett wieder zurück.
Nach Auskunft der DRV von dieser Woche, kann ich zum 01.08.15 die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen. Nachdem ich nun darüber nachgedacht habe, möchte ich das eigentlich machen, auch wenn ich 10,8% Abschlag in Kauf nehmen muss.
Da die Krankenkasse meine Pläne noch nicht kennt und ich meinen Rentenantrag drei Monate vor Rentenbeginn stellen soll - also Anfang Mai 2015 - weiß ich nicht so recht, was ich nun machen soll.
Bis wann muss ich denn den ausgefüllten Antrag spätestens bei der KK abgeben.
Den nächsten Termin bei meinem Arzt habe ich Anfang März. Dann könnte er ja auch frühestens den Befundbericht ausfüllen. Da würde ich ihm auch sagen, dass ich zum 01.08.15 die Rente beantragen möchte.
Kann ich den Antrag nicht selbst bei der DRV einreichen, dann könnte ich bei der Antragsangabe auch sagen, dass ich zum 01.08.15 in Rente gehen möchte.
Ich habe auch von § 51 SGB V gelesen und einer 10 Wochen-Frist. Ist das Schreiben der KK an mich als Aufforderung zu werten.
Krankheitsbedingt kann ich nicht so klar denken und habe Angst eine falsche Entscheidung zu treffen.
Ich bitte die Forumsteilnehmer mich zu unterstützen, um den für mich besten Weg zu finden.
Vielen Dank im Voraus.
Hardi