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Krank vor Wiedereingliederung! Späterer Beginn möglich???

von robert_mann06.05.2008 | 18:18
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3 Antworten

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Guten Tag! Ich werde 2 Wochen nach Reha-Ende in eine Wiedereingliederung geführt. Werde als arbeitsunfähig entlassen und soll dann stundenweise wiedereingegliedert werden. Gesund bin ich aber noch nicht. Nun meine Frage: -Was ist, wenn ich noch vor Wiedereingliederung so schwer Krank bin, dass ich diese nicht (noch nicht) beginnen kann??? Beginne ich die dann erst, wenn ich "gesund" bin??? -Was ist, wenn ich während der Eingliederung "krank" werde (z.b. Grippe)? Brauche ich dann einen gelben Schein vom Arzt? -Kann man eine Wiedereingliederung "unterbrechen" z.b. wenn man einfach psychisch nicht in der Lage ist? PS: Ich habe neben psychischen Problemen auch noch Rheuma. Lt. Rehaarzt wäre ich psychisch in der Lage für die Wiedereingliederung. Doch meine Rheuamschmerzen sind gerade sehr stark. Aber ich soll in 2 Wochen die Wiedereingliederung starten.... trotz starker Rheumaschmerzen!!!! Für Tips wäre ich sehr dankbar! mfg robert

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wir schließen uns den Ausführungen von Nix an.

Ergänzend noch folgende Hinweise:

Der Beginn Ihrer Wiedereingliederung muss innerhalb von 14 Tagen nach Ende Ihrer Wiedereingliederung erfolgen, damit der Rentenversicherungsträger Ihnen das Übergangsgeld weiterzahlt.

Ein Überschreiten der Frist ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich, wenn z. B. zwingende medizinische Gründe hierfür vorliegen. Hierüber entscheidet Ihr Rentenversicherungsträger im Einzelfall.

Sofern Sie sich noch in der Reha-Leistung befinden, setzen Sie sich bitte mit dem behandelnden Arzt und dem Sozialdienst der Klinik in Verbindung um Ihre Fragen bereits rechtzeitig im Vorfeld der Wiedereingliederung abzuklären.

Sollten Sie Ihre Reha-Leistung bereits beendet haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem be-handelnden Hausarzt und Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung.

Übernimmt der Rentenversicherungsträger nicht die Weiterzahlung des Übergangsgeldes, da die Wiedereingliederung z.B. nicht rechtzeitig begonnen werden konnte, sollten Sie sich unmittelbar mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung setzen, damit Ihnen ggf. Krankengeld gezahlt wird.

Eine eventuell später beginnende Wiedereingliederung würde dann auch in die Zuständigkeit der Krankenversicherung fallen.

2 Antworten

Nixam 07.05.2008 | 06:49
Die Stufenweise Wiedereingliederung setzt voraus, dass Sie arbeitsunfähig sind. Erkranken Sie währen der STWE so stark, dass eine Belastbarkeit nicht mehr gegeben ist, dann endet die STWE vorzeitig. Die STWE darf aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich längstens für 7 Tage unterbrochen werden. Bei einer längeren Unterbrechung gilt die STWE vom ersten Unterbrechungstag als abgebrochen. Die 7-Tage-Regelung ist eine starre Frist und kann nur in Ausnahmefällen überschritten werden, wenn absehbar ist, dass die STWE erfolgreich beendet werden kann. Werden Sie während der STWE durch Grippe etc. krank, brauchen Sie einen "gelben Schein" vom Arzt. Dann wird die Massnahme wie o. g. abgebrochen. Klammern Sie sich bitte nicht an der STWE fest. Wichtig ist, dass Sie gesund werden. Wenn Sie psychische Probleme haben, liegt eine psychische Akutbehandlungsbedürftigkeit vor, die Sie auch durch ein Gelingen der STWE nicht gewinnen können. Dann sind Sie eben krank, müssen sich behandeln lassen und so gesund werden, dass Sie wirklich wieder kerngesund sind, um richtig arbeiten zu gehen. Nix
Frank Morrisam 07.05.2008 | 12:07
@ Nix der letzte Absatz ihres Beitrages ist wirklich sehr gut formuliert und bringt die Problematik der STWE auf den Punkt.
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