Eine Krankheit während der Altersteilzeit kann zu sozialen Härten führen. In der Arbeitsphase des Blockmodells und im Teilzeitmodell hat der/die Angestellte entsprechend der tariflichen Regelung längstens einen 6- bzw. 26-wöchigen Gehaltsfortzahlungsanspruch. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch auf Aufstockungsleistung durch den Arbeitgeber, sondern nur Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld wird allerdings bei Pflichtversicherten nur vom Bruttoentgelt (= 50 %) gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Arbeitsamt den Aufstockungsbetrag von 20 %, allerdings nur für höchstens 6 Jahre. Die Zeit einer Erkrankung über die Entgeltfortzahlung hinaus (6 oder 26 Wochen) muss zur Hälfte nachgearbeitet werden.