Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Kranken- und Pflegegeld für betriebliche Versorgungsleistung

von ClMa05.04.2019 | 13:45
111 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin 63 Jahre und bekomme nach meiner Altersteilzeit die nun endet eine kleine Firmenrente ausbezahlt. Mir wurden zwei Optionen zur Auswahl gestellt: 1. Ich lasse bekomme im Februar 2020 eine Einmalauszahlung von Stand heute 18.766,34€. Der Betrag wird sich bis zm Februar noch ein klein wenig erhöhen. 2. Ich lasse mir das Versorgungsguthaben in Raten ausbezahlen: 01. Rate Februar 2020 --> 3.127,72€ 02. Rate Februar 2021 --> 3.252,83€ 03. Rate Februar 2022 --> 3.382,95€ 04. Rate Februar 2023 --> 3.518,27€ 05. Rate Februar 2024 --> 3.659,00€ 06. Rate Februar 2025 --> 3.805,36€ in Summe wären das 20.746,13€. Die Versorgungsleistung wird mit 4% verzinst. Man kann das Guthaben 5 Jahre stehen lassen und sich dann die gesamte Summe auszahlen lassen. Meine Frage ist gibt es eine Möglichkeit bei der keine Krankenkassen- und Pflegekassenbeitrage anfallen. Von der Krankenkasse wurde hab ich die Auskunft erhalten die Beiträge sind immer fällig. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Beiträgeam 05.04.2019 | 14:09
Die zuständige Krankenkasse gibt Ihnen die entsprechende Antwort und Sie fragen dann in einem Rentenforum nochmal nach? Gehts noch?
Krankenkasseam 05.04.2019 | 14:14
Fragen Sie, wenn Ihnen die Rentenhöhe nicht gefällt auch bei der Krankenkasse nach? Ansonsten kann man Ihre Fragestellung in einem Rentenforum nicht nachvollziehen. Über die Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherung entscheidet allein die Krankenkasse.
Grokoam 05.04.2019 | 14:32
Nein Die Möglichkeit gibt es nicht. Die KK läßt da kein Schlupfloch. :-(
Mamuam 05.04.2019 | 14:39
In der Rate Nr.6 hat sich ein Zahlendreher eingeschlichen. Bitte ändern und nochmal. Danke.
Traudelam 05.04.2019 | 14:49
Wenn Krankenkasse schon nicht zu "umgehen", dann darüber nachdenken oder besser beraten lassen, wie es sich steuerlich auswirkt. Dann muss man aber das restliche Einkommen (nur Rente/n ?) in den folgen Jahren wissen.
Heinoam 05.04.2019 | 14:52
ich würde alles sofort auszahlen lassen, wer weiß wie lange du noch Zeit hast, es aus zu geben.
RRMam 05.04.2019 | 15:03
Wenn sonst keine "Betriebsrente" oder ähnliche Versicherung, versuchen es über etwa 10 Jahre auszahlen zu lasen. Derzeit erst ab ca. 152 € monatlich KV/PV zu zahlen. Betrag steigt sich jährlich. Gesetzesänderung jedoch im Gespräch.
KVam 05.04.2019 | 15:28
Wobei „Mutti“ Merkel nicht mitspielen möchte. Daher ist wohl eher keine Änderung zu erwarten. Es sind in den letzten Jahren schon viel zu viele Wahlgeschenke bezüglich Rente verteilt worden. Bei schlechter werdender Konjunktur können gar keine weiteren Entlastungen mehr umgesetzt werden. Das wird Herr Heil mit seiner „ Grundrente ohne Bedürfnisprüfung“ auch noch zu spüren bekommen.
Klausam 06.04.2019 | 09:00
Hallo Leider ist es momentan noch nicht möglich die KK-Beiträge zu vermeiden. Doch ist politisch eine Änderung auf den halben Beitrag zu erwarten. Die CDU hat dies auf dem letzten Parteitag beschlossen. Die anderen Parteien ziehen am gleichen Strang. Abwarten ??? Wie ein Forumsteilnehmer bereits geschrieben hat, wird die Ratenzahlung wegen der steuerliche Betrachtung die bessere Lösung sein. Grüsse
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026