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Krankengeld

von CindyB07.11.2019 | 18:18
104 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe eine allgemeine Frage. Situation: mein Vater, geb. 1960, ist an COPD erkrankt, welches auch chronisch ist. Zudem hat er einen Herzklappenfehler. Er ist noch Vollzeit angestellt, jedoch durch seine Atemprobleme eigentlich ständig krank geschrieben. Haben schon Rehas ausprobiert, aber leider ohne Erfolg. Meine Frage nun: wenn er jetzt weiterhin so oft krankgeschrieben wird, (geht meistens nur 1 Woche arbeiten und ist dann wieder krank) sodass er auf seine 78 Wochen kommt, bekommt er trotz bestehenden Arbeitsvertrag ALG1 und wenn er wieder arbeiten geht Gehalt?! Muss er sich dann ständig neu Arbeitssuchend melden und muss seinem Geld hinterher laufen? Wir wissen nicht mehr weiter

2 Antworten

Siehe hieram 07.11.2019 | 18:56
Haben Sie sich mit dem Thema Erwerbsminderungsrente schon mal befasst? https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsmind…
Max4.0am 07.11.2019 | 18:56
Liebe CindyB, es kann natürlich sein, dass die KK das Dispositionsrecht Deines Vaters bald einschränkt und dann entweder ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag auf EM umgedeutet wird oder er nochmals zur Reha aufgefordert wird. Letzteres halte ich für unwahrscheinlich, da er ja schon einige Rehas erfolglos hinter sich hat. Falls seine 78 Wochen (72 Wochen von der KK) vorbei sind, wird er ausgesteuert von der KK. Entweder läuft dann schon ein EM-Antrag oder nicht. Dann sollte er sofort nahtlos zur AfA gehen und ALG nach Nahtlosigkeit beantragen. Die AfA zahlt dann im besten Fall ohne Begutachtung weiter (weniger als Krankengeld) oder mit Begutachtung des Ärztlichen Dienstes. Bitte beachten, dass die AfA kein Ersatzkrankengeld ist. Die AfA zahlt solange weiter, wie er Anspruch hat (xx Tage) oder bis eine EM-Rente entschieden ist. Falls bis hierhin noch kein EM-Antrag gestellt hat, wird die AfA einen solchen verlangen. Das heißt, er stellt sich dem Arbeitsmarkt trotz Krankheit zur Verfügung - Voraussetzung dafür ist die Aussteuerung, sonst würde er keine Zahlungen erhalten. Denn könnte er noch arbeiten, wäre er nicht bei der AfA. Hört sich paradox an, ist aber so. Er gibt keine AUs mehr bei der AfA ab. Die Arbeitsagentur WEIß, dass dein Vater AU ist (die Bescheinigungen bitte auch weiterhin der KK und dem Arbeitgeber einreichen) und auch, dass er noch im Arbeitsverhältnis steht (die Verdienstbescheinigungen des Arbeitgebers liegen ihr ja vor). Und ja, trotz bestehenden Arbeitsverhältnisses hat er aufgrund der Aussteuerung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist die Nahtlosigkeit. Da gibt es noch viele Dinge zu beachten, aber das würde hier den Rahmen sprengen.
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