Hallo Herr Thomas,
das Übergangsgeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist Übergangsgeld für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser Monat mit 30 Tagen anzusetzen. Das gilt auch dann, wenn im Anschluss an Krankengeld, Übergangsgeld gezahlt wird. Das Übergangsgeld ist in diesen Fällen noch für die Kalendertage zu zahlen, die an der Bezugsdauer von 30 Kalendertagen fehlen (§ 45 Abs. 8 SGB 9). Schließt sich die Übergangsgeldzahlung an eine Entgeltfortzahlung an, wird Übergangsgeld im betreffenden Monat entsprechend der tatsächlichen Kalendertage gezahlt.
Für die Krankengeldfolgezahlung ab dem 21.02.2015 sollte dies nach der obigen Rechtsgrundlage auch gelten.
Treten Sie mit Ihrer Frage doch bitte auch an Ihre Krankenkasse heran.
Freundliche Grüße