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Experten-Antwort

Krankengeld

von Tina07.02.2015 | 10:51
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8 Antworten

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Ich beziehe seit April 2014 Krankengeld der KK. Jetzt war ich nach einer OP bis zum 02.01.15 auf Reha. Ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Mein behandelnder Arzt hatte bis 12.01.15 Urlaub. Ich habe mich dann am 12.01.15 beim Operateur vorgestellt, der auch der Meinung war, ich sei weiter arbeitsunfähig. Ich habe dann mit Datum vom 23.01.15 einen neuen Auszahlschein bei der KK eingereicht. Jetzt weigert sich die KK das Krankengeld zu zahlen. Sie sagen, ich hätte am 05.01.15 meinen Arzt aufsuchen müssen, einen Auszahlschein einreichen müssen (für 2 Tage) damit eine lückenlose Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird. Ist das so richtig? Die KK hat vom Rehazentrum die Bescheinigung über die Beendigung der Reha, mit dem Vermerk - arbeitsunfähig entlassen - erhalten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Tina,

mir sind die aufklärenden Unterlagen Ihrer Krankenkasse natürlich nicht geläufig, aber haben Sie denn ausreichende Informationen über eine nahtlose Arbeitsunfähigkeitsmeldung von der Krankenkasse erhalten?

Eine schöne Karnevalszeit

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7 Antworten

" 'dereinfachemichel' weiß gar nichts" und hat rechtam 07.02.2015 | 11:36
einfach mal googlen, dann brauchen sie keine Frage des Krankenversicherungsrecht in einem Forum zu platzieren, welches sich mit der Altersvorsorge/Rente auseinandersetzt. http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/sozialrecht/krankenversicher…
'dereinfachemichel' weiß gar nichtsam 07.02.2015 | 11:34
Meines Wissen 'Ja', durch ständige Rechtssprechung des Bundessozialgerichts bestätigt, muss die Nahtlosigkeit der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden. Derzeit sitzt eine "Kommision" im Bundesministerium für Gesundheit um hier eine rechtliche Abhilfe zu schaffen. Wie lange dies dauert um dies umsetzen, ist ungewiss. Und wenn es dann soweit ist, vermutlich für Sie an dieser Stelle kein wirklicher Trost.
Herz1952am 07.02.2015 | 12:24
Hallo Tina, hat zwar nicht unmittelbar mit der Rente zu tun, aber ich würde an Ihrer Stelle einen Anwalt nehmen. Zwar stimmt es, dass die KK die Zahlung des Krankengeldes verweigern darf, wenn zwischen dem letzten Auszahlungsschein auch nur Stunden zwischen dem letzten "bis Datum" und dem neuen "Ab-Datum" auch nur Stunden liegen. Z.B. bis 27.xx und ab 28.xx. Aber in Ihrem Fall ist die eigentliche Arbeitsunfähigkeit durchgehend bescheinigt. Bei Auszahlungsscheinen hat die KK nur den Auszahlungsschein als "Krankmeldung" vorliegen. Somit wäre tatsächlich eine Lücke entstanden. Dies ist m.E. bei Ihnen nicht der Fall. Gerichtsentscheidung sind immer Einzelfälle. Heutzutage werden alle Mittel gegen die Sozialschwachen angewendet. Recht ist nicht Gerechtigkeit. Ich meine, einen Versuch wäre es wert. Solchen "Sozial Kriminellen" Kassen sollte mit allen Spitzfindigkeiten das Handwerk gelegt werden. Da lobe ich mit noch die Rentenversicherung, die sich an die Gesetzeslage hält.....habe ich mir zumindest bisher gedacht. Aber leider gibt es auch hier "Schwarze Schafe" unter den Regional-RV's. Einer Frau, die lt. eigenen Gutachtern nur unter 3 Std. "arbeitsfähig" war, wurde die EM-Rente verweigert. Trotz Widerspruch etc. bekam sie keine Rente. Erst nachdem sie "Geld und Leben" vom Bayerischen Fernsehen eingeschaltet hat, hatte sie nach 4 Jahren Erfolg. Die Sendung war erst kürzlich und kann in der Mediathek des BR noch aufgerufen werden. Die kreativsten Berufe sind wahrscheinlich Jurist und/oder Steuerberater. Herz1952
Tinaam 07.02.2015 | 12:44
Vielen Dank für Ihre Meinung. Ich sehe es auch so. Werde mal mit einem Anwalt sprechen. Übrigens bin ich auf dieses Forum durch googeln aufmerksam geworden, weil eine ähnliche Frage zur Krankengeldzahlung vorhanden ist. Mir war nicht bewusst, dass dieses Forum nur für Rentenfragen u.ä. gilt.
Herz1952am 08.02.2015 | 20:56
Hallo Tina, letzten Endes geht es bei Krankengeld auch um Rente. Krankengeld vermindert die Rente, kein Krankengeld - dafür früher Arbeitslosengeld - und die "Höchststrafe" ALG II. Da wird auch kein Rentenbeitrag mehr bezahlt. So kann das laufen. Also: Letzt endlich geht es doch wieder um "altersrente" klein oder "Altersrente" groß. Ich sehe das einfach mal so, weil es schon unter "Aktuelle Themen" so steht. (hellau!?) Herz1952
Tinaam 09.02.2015 | 12:32
Herz1952am 10.02.2015 | 17:39
Hallo Tina, habe noch einmal nachgelesen. Sie scheinen doch eine Lücke in den "Krankmeldungen" zu haben. Nämlich vom Ende der Reha, bis zur Einreichung Ihrer AU-Bescheinigung/Auszahlungsschein vom 23.1.15. Dann hat die KK leider "recht". Evtl. ALG 1 bzw. ALG II beantragen (falls berechtigt), notfalls Sozialhilfe (auch Einkommens- und Vermögensabhängig). Könnte nach "Aussteuerung" durch Abbruch des KG-Bezuges evtl. doch ALG I geben. Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitsamt einreichen. Herz1952
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