Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankengeld-/ALG 1 Anspruch aufgebraucht, wer zahlt bei Reha

von Steini21.02.2020 | 21:37
791 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich habe 78 Wochen Krankengeld erhalten, 18 Monate ALG1, aufgebraucht bis 2.6.20, erste Reha 03/18 Au entlassen, neue Reha bewilligt, erst als Eilfall, Termin 5.3., jetzt aufgrund Op, Heilung, verschoben bis 31.7.20. Ab dem 2.6.20 kein ALG 1 mehr, erhalte ich durch die spätere Reha kein Unterhaltsgeld mehr??? wie soll ich bei 5 Wochen Reha 10 € tägl. zahlen, Reha vor Rente !?! Derzeit weiter AU. Oder gibt es befristet Erwerbsminderungsrente? Danke für die Antwort. Der Antrag auf Reha bzw. Rente wurde ca. 06/19 gestellt. Laut Arbeitsamt sollte Bezug von Rente noch während des ALG Bezuges geklärt sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Steini,

Für Bezieher von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit:

Das Übergangsgeld wird in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, sofern dieses aus einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt / Arbeitseinkommen berechnet wurde. Die Übersendung des Aufhebungsbescheides über die Einstellung des Arbeitslosengeldes ist Voraussetzung für den Beginn der Zahlung.

Eine verspätete Übersendung der Unterlagen kann eine Verzögerung der Zahlung verursachen. Bei Teilarbeitslosigkeit wird das Übergangsgeld aus dem Arbeitsentgelt der nicht mehr ausgeübten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung berechnet. In diesem Fall ist eine Entgeltbescheinigung anzufordern und dem ehemaligen Arbeitgeber vorzulegen.

Für Bezieher von Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit vom Krankengeldbezug bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation:

Während einer durchgehenden Arbeitsunfähigkeit bis zum Beginn der Leistung zur medizinischen Rehabilitation sind die Berechnungsgrundlagen des Krankengeldes für die Berechnung des Übergangsgeldes maßgebend. Dies

gilt unabhängig von einem möglichen Arbeitslosengeldbezug nach der Aussteuerung von Krankengeld zuletzt vor der Leistung zur medizinischen Rehabilitation.

Im Hinblick auf eventuell zu leistende Zuzahlung, noch der Hinweis, dass im Einzelfall geprüft wird, ob bei Ihnen eine unzumutbare Belastung nach den Richtlinien der Deutschen Rentenversicherung vorliegt. Hinweise dazu in folgendem Link:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/G0162.html

Wir hoffen, dass es baldigst zur anberaumten medizinischen Reha kommt und wünschen bei der Durchführung viel Erfolg.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Steiniam 25.02.2020 | 13:10
Danke für die Info. Kurz zum Verständnis. Wenn bei mir ALG zum 02.06. ausläuft und die Reha erst nach dem 31.07.2020 startet muss ich den ALG Aufhebungsbescheid an die RV senden und Unterhaltsgeld beantragen. Nur für den Zeitraum während der Reha oder auch zwischen Aufhebung ALG und Beginn Reha. Oder bekomme ich befristet Erwerbsminderungsrente? Derzeit bin ich definitiv nicht arbeitsfähig. AU seit 31.07.2017 durchgehend, Gutachten vom Arbeitsamt dto., deshalb ja Antrag auf Reha/ bzw. Erwerbsminderung gestellt. Aber dies wird sich wahrscheinlich erst am Ende der Reha sicher herausstellen oder?
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026