Hallo liebes Forum, bin z.Zt. krankgeschrieben, Rentenantrag wurde abgelehnt. Mir wurde geraten Widerspruch einzulegen. Nach Ablauf des Krankengeldes (78 Wochen)soll ich mich arbeitslos melden, obwohl ich durch die Schwerbehinderung (70%) weiterhin im Ar- beitsverhältnis bleibe. Falls auch der Widerspruch abgelehnt würde und ich Klage beim Sozialgericht einreichen würde, soll ich dann parallel einen Antrag auf "Teilhabe am Arbeitsleben" stellen. Ist das korrekt - auf einer Seite Rentenantrag - auf der anderen Seite wieder arbeiten? Und wieviel % AlG I würde ich in meinem Fall erhalten?
Liebe Grüße Vera
15.01.2007, 21:01
von
bekiss
Zu Ihrer Frage müssen Sie die Agentur für Arbeit konsultieren.
16.01.2007, 12:22
Experten-Antwort
Bezüglich der Höhe des Arbeitslosengeldes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. Ob für Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Frage kommt, kann in diesem Forum nicht beurteilt werden.