Hallo Regenbogen,
Anspruch auf Krankengeld von der GKV besteht für die Dauer von Reha-Leistungen über die DRV in der Regel nicht, es könnte jedoch ein Anspruch auf Übergangsgeld bestehen, soweit Sie im vergangenen Kalenderjahr freiwillige Beiträge an die DRV geleistet haben und die weiteren Voraussetzungen für den Anspruch auf Übergangsgeld gegeben sind.
Um einen Anspruch auf Übergangsgeld überprüfen zu können, senden Sie bitte die Unterlagen zum Antrag auf Übergangsgeld an die für Sie zuständige Stelle. Eine pauschale Aussage hierzu kann ohne Unterlagen leider nicht erfolgen.
Sollten Sir Rückfragen zum Übergangsgeld haben, setzen Sie sich bitte mit der/n für Sie zuständigen SaberarbeiterIn in Verbindung
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung