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Krankengeld - Arbeit - Krankengeld

von Opa Hoppenstedt20.12.2010 | 20:23
2643 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich war ca. 60 Wochen mit einer Krankheit arbeitunfähig. Nun arbeite ich seit ein 4 Wochen (auf meinen Wunsch hin) wieder, erhalte wieder meinen normales Gehalt und beziehe natürlich keine Krankengeld mehr. Aber leider sind meine Probleme wieder so groß, das ich zum Arzt gehen müßte. Der Arzt schreibt mich sofort wieder arbeitsunfähig, weil er vorher schon den Arbeitsversuch für erfolglos hielt. Die Blockfrist für meine Krankheit endet 2012. Meine Frage: Verschiebt sich der Aussteuerzeitpunkt der KK um die Wochen in denen ich jetzt gearbeitet habe nach hinten. Welche Zeiten sind zu beachten. Ich könnte noch Urlaub nehmen. Gruß Opa Hoppenstedt

3 Antworten

-_-am 20.12.2010 | 20:33
Wenn Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, werden die Ihnen das dort sicherlich sagen können. Hier sind Sie allerdings in dem für Ihre Frage falschen Forum der gesetzlichen RENTENVERSICHERUNG, welches Fragen zur Altersvorsorge beantwortet. Lesen Sie doch einfach die Erläuterungen noch einmal nach: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.
Klemensam 21.12.2010 | 08:19
Krankengeld wird immer und nur in einer festen Blockfrist von 3 Jahren ab dem 1. Tag der Krankschreibung gezahlt. Diese 3 jährige Blockfrist läuft immer weiter und wird nicht durch irgendeinen Umstand unterbrochen oder verlängert - auch durch eine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme nicht ! Wenn Sie also bereits 60 Wochen Arbeitsunfähig waren , haben Sie jetzt noch einen Restanspruch auf 18 Wochen Krankengeld. Erst wenn eine neue völlig neue, andere Erkrankung jetzt dazu kommen würde, beginnt eine neue 3 jährige Blockfrist. Eine Arbeitsaufnahme wie bei ihnen verlängert aber wie gesagt eine bereits laufende Blockfrist nicht nach hinten. Detaillierte Fragen werden ihnen zu allen Fragen des Krankengeldes etc. hier beantwort : www. Krankenkassenforum.de
Sozialrechtleram 21.12.2010 | 00:31
Nehmen Sie erst einmal Urlaub und wechseln Sie Ihre Ärzte. Könnte sein, daß der neue Arzt Ihre Krankheit erfolgreich behandeln kann.
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