Hallo,
ich war ca. 60 Wochen mit einer Krankheit arbeitunfähig. Nun arbeite ich seit ein 4 Wochen (auf meinen Wunsch hin) wieder, erhalte wieder meinen normales Gehalt und beziehe natürlich keine Krankengeld mehr. Aber leider sind meine Probleme wieder so groß, das ich zum Arzt gehen müßte. Der Arzt schreibt mich sofort wieder arbeitsunfähig, weil er vorher schon den Arbeitsversuch für erfolglos hielt. Die Blockfrist für meine Krankheit endet 2012.
Meine Frage:
Verschiebt sich der Aussteuerzeitpunkt der KK um die Wochen in denen ich jetzt gearbeitet habe nach hinten. Welche Zeiten sind zu beachten. Ich könnte noch Urlaub nehmen.
Gruß
Opa Hoppenstedt