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Experten-Antwort

Krankengeld Aussteuerung bei Selbständigkeit

von Gerd14.07.2014 | 16:36
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2 Antworten

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Hallo, brauche eure Hilfe. Ich bin selbständig und werde in einigen Wochen ausgesteuert. Durch meine Krankheit gehe davon aus, dass ich nicht wieder ins Arbeitsleben zurückgehen kann. Anspruchsvoraussetzungen auf EM-Rente habe ich erfüllt. Mindestbeitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung habe ich gezahlt. Meine Frage ist hier, wie die weitere Vorgehensweise jetzt ist: - Nach der Aussteuerung zuerst EM-Rente beantragen und dann nach § 125 SGB III Arbeitslosengeld? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerd,

das Arbeitslosengeld nach § 125 SGB III soll die Nahtlosigkeit gewährleisten, das heißt, es wird vermieden, dass die Versicherten zwischen dem Ende des Krankengeldes und dem Beginn von Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung ohne "Unterhalt" bleiben. Ein Wahlrecht zwischen Arbeitslosengeld und EM-Rente besteht nicht. Die Agentur für Arbeit wird Sie auffordern, Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen.

Ich rate Ihnen, einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers zu vereinbaren. Dort können Sie Ihre aktuelle Rentenhöhe berechnen lassen und in einem indiiduellen Beratungsgespräch das weitere Vorgehen besprechen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

W*lfgangam 14.07.2014 | 18:21
Hallo Gerd, wenn das erwartete ALG höher ist, als die derzeitige EM-Rente, kommt der Rentenantrag natürlich hintendran. Auch der Antragsstichtag (ab) 01.10.2014 spielt hier eine Rolle im Hinblick auf die leichten Verbesserungen bei einer EM-Rente. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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