Hallo,
brauche eure Hilfe.
Ich bin selbständig und werde in einigen Wochen ausgesteuert.
Durch meine Krankheit gehe davon aus, dass ich nicht wieder ins Arbeitsleben zurückgehen kann. Anspruchsvoraussetzungen auf EM-Rente habe ich erfüllt. Mindestbeitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung habe ich gezahlt. Meine Frage ist hier, wie die weitere Vorgehensweise jetzt ist:
- Nach der Aussteuerung zuerst EM-Rente beantragen und dann nach § 125 SGB III Arbeitslosengeld?
Vielen Dank