Hallo, ich bin seit Dezember 2014 krankgeschrieben, am 10.07.2015 habe ich einen Antrag auf eine EM Rente gestellt, nun wurde mir rückwirkend zum 01.08.2015 eine unebfristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung genehmigt, welche ab dem 01.12.2015 ausbezahlt wird, am 01.02.2016 wird diese Rente in eine befristete volle EM Rente umgewandelt.Ab Juni 2016 werde ich diese Rente in die Rente 63+3 umwandeln lassen.
Nun hat meine Krankenkasse das Krankengeld zum 24.10.2015 eingestellt, da ich laut dem Rentenbescheid vom 22.10.2015 noch ein Restleistungsvermögen hätte und 3-6 std täglich arbeiten könnte.Meine aktuelle Krankmeldung läuft noch bis zum 02.11.2015 und wird vorraussichtlich immer um 2 wochen verlängert.(war zumindest bisher immer so) Meine Frage muss ich mich jetzt als arbeitslos melden, weil meine Krankenkasse mir kein Krankengeld mehr zahlt? obwohl ich weiterhin krankgeschrieben bin? laut Krankenkasse JA.
Aber normal müsste mir ja die Krankenkasse bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit bis zum 1.12.2015 weiterhin Krankengeld zahlen und ab dem 01.12.2016 ein gekürztes Krankengeld?
Die Krankenkasse bezieht sich lediglich auf den Rentenbescheid mit dem Restleistungsvermögen... Und aktzeptiert dadurch meine Krankschreibung nicht mehr.
Und ist es richtig das mir meine Krankenkasse in meinem letzten Auszahlschein vom 2.10.15-.23.10.2015 mir nur noch ein um den Rentenbetrag xy gekürztes Krankengeld zahlt?
Laut meinem Rentenberater müsste mir die Krankenkasse bis zum 01.12.2015 weiterhin Krankengeld zahlen, dieses würde dann mit meiner EM Rente verrechnet werden. Und ab dem 01.12.2015 würde mir ein gekürztes Krankengeld zustehen? Doch leider ist meine Krankenkasse anderer Meinung.