Hallo Gertrud,
die Beschreibung Ihres Sachverhaltes gibt uns leider keine konkreten Anhaltspunkte über das Zusammentreffen von Arbeitsentgelt bzw. Einmalzahlungen mit der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Von Bedeutung ist auch ob das Arbeitsverhältnis noch bestand oder bereits beendet war. Wegen der Komplexität der Anrechnungsvorschriften bitten wir Sie Ihre Fragen direkt an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu richten.
Dieses Forum kann leider keine Stellungnahmen zu im Einzelfall ergangenen Rückforderungsbescheiden von Rentenversicherungsträgern abgeben.