Hallo Peter,
mitteilen müssen Sie den Krankengeldbezug zeitnah (ergibt sich aus den Mitteilungspflichten im Rentenbescheid).
Eine Verminderung Ihrer Rente kann im Regelfall nicht eintreten. Vielmehr besteht die Chance, dass Ihre Rente etwas höher wird.
Hintergrund:
Wir rechnen zur Zeit Ihren aktuellen Verdienst bei der Erwerbsminderungsrente an. An Stelle dieses Verdienst wird Ihr Krankengeld treten, welches regelmäßig geringer als der vorherige Verdienst ist. Falls Ihre bisherige Teilerwerbsminderungsrente durch Ihrer bisherigen Teilverdienst gekürzt wurde, so kann der Krankengeldbezug dazu führen, dass diese Kürzung nun etwas geringer wird, da das Krankengeld niedriger als Ihr Verdienst sein dürfte.
Daher nicht nur den Krankengeldbezug anzeigen, sondern auch gleich um eine Hinzuverdienstüberprüfung bitten, so denn bisher ein Arbeitsverdienst angerechnet wurde und dadurch die Rente gekürzt wurde.