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Zur Experten-Antwort springenHallo PeterT,
genau genommen handelt es sich hier um eine Frage zur Berechnung des Krankengeldes, die ich hier im Forum der Rentenversicherung nicht abschließend beantworten kann. Ich verweise aber auf die Antwort von Oldenburger. Und Sie können auch hier nachlesen in Absatz 2 (insbesondere die Aussage ganz am Ende = Rente muss nach dem KG zuerkannt worden sein):
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__50.html
Hinsichtlich der Anrechnung des Krankengeldes auf die Rente ändert sich an der Höhe des anzurechnenden Einkommens nichts - sowohl beim Alg als auch beim KG ist das zugrundeliegende Arbeitsentgelt maßgebend. Allerdings ändert sich ab dem 01.07. die Art und Weise der Anrechnung (Stichwort "Flexirente"). Dies dürfte sich aber nicht nachteilig für Sie auswirken - wenn also bisher das Alg nicht zur Kürzung der Rente geführt hat, wird dies beim KG auch nicht passieren.
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