Hallo,
ich hatte schon in Vergangenheit gute Tipps bekommen.
Familienmietglied ist Lehrer ( öff.Dienst) hat 50 % EU-Rente während der Krankheit zugesprochen bekommen. Mittlerweile zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Das Schulamt hat die Kündigung nach § sowieso ausgesprochen. Er ist 59.
Was passiert wenn die Kündigung aufrecht erhalten wird ( das wird geprüft). Ist er dann weiterhin bis zu 78 Wochen im Krankengeld und wird dann ausgekehrt. Oder wird die Krankenkasse ihn direkt in ALG1 abschieben ?
Das Krankheitsbild wird sich nicht ändern.
Darf er in diesen 78 Wochen auch mal Urlaub machen (zB Ausland )
Danke