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Krankengeld läuft ab! Wann erhalte ich wieder volles KG? 1 Jahr arbeit?

von sandrab12.01.2009 | 17:21
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ihr Lieben, erstmals vielen Dank für die tollen Tips meiner vorherigen Frage (Zwangsverrentung). Nun habe ich folgende Frage zum Krankengeld. Möchte meine KK damit nicht nerven. Vielleicht kann mir jemand eine einfache Antwort geben. Am 1.8. läuft mein KG nach 78 Wochen wegen psychosomatischen Schmerzen ab. Mir steht zur Wahl, eine Rente auf Zeit, oder ein erneuter Arbeitsversuch bei einer neuen Firma. Frage: Wie lange muß ich bei meiner neuen Firma arbeiten, um wieder in den Genuss des vollen Krankengeldes (78 Wochen) zu kommen? 1 ganzes Jahr? Oder anteilig, wie lange ich diesesmal im Job durchhalte? (z.B. pro Arbeitsmonat 1 Monat Krankengeld). Wie berechnet sich das? Hintergrund: Ich muß wissen, falls ich im neuen Job z.b. nach einem 3/4 Jahr wieder "rückfällig" werde, ob ich dann wieder Krankengeld bekomme, oder in ALG1 falle! (Krankschreibung natürlich vorausgesetzt!) Danke für eure Hilfe! Sandra

3 Antworten

Chrisam 12.01.2009 | 19:32
Die Frage kann man so nicht beantworten. Man muss wissen, wie die Blockfristen verlaufen, d.h. bestand wegen der jetzigen Erkrankung damals schonmal Arbeitsunfähigkeit?
Corlettoam 12.01.2009 | 19:50
Aus meiner Sicht haben Sie diese 2 von ihnen beschriebenen Möglichkeiten nicht ! Einen neuen Job werden Sie in ihrem Gesundheitszustand niemals packen.... Ich glaube, Sie sind sich - leider - ( noch ) nicht ueber ihren wahren Gesundheitszustand bewusst.... Aber gut und nun zum Krankengeld : Die Blockfrist der 78 Wochen Krankengeldzahlung beträgt 3 Jahre ! Die Blockfrist beginnt mit dem 1. Tag der Krankschreibung ( und nicht erst nach den 6 Wochen der Lohnfortzahlung des Arbeitgebers wie viele fälschlicherweise meinen ! ) und endet genau auf den Tag dann 3 Jahre später. Das heisst als Beispiel , wenn Sie am 15.2.2006 erstmalig krankgeschrieben wurden, endet diese Blockfrist am 14.2.2009 Innerhalb dieser 3 Jahre bekommen Sie 78 Wochen Krankengeld. Dann beginnt die nächste 3 jährige Blockfrist ( im Beispiel also ab 15.2.2009 und ginge bis 14.2.2012 ) Ist ihr 78 Wochen Anspruch auf KK-Geld also schon VOR Ende der 3 jährigen Blockfrist bereits aufgebraucht , bekommen Sie kein KK-Geld mehr und zwar mindestens bis zum Ende der 3 Jahre. Auch durch einen neuen Job haben Sie dann - erstmal -keinen neuen KK-Geld Anspruch. Sie müssen dort mindestens 6 Monate durchgängig versicherungspflichtig beschäftigt sein , um einen neuen 78 wöchigen KK-Geld Anspruch zu erwerben ! Neuen KK-Geld Anspruch VOR Ende der 3 jährigen Blockfrist hätten Sie NUR dann, wenn Sie eine völlig andere - neue - Krankheit haben, die in keinsterweise mit ihren alten Erkrankungen auch nur in Verbindung steht. Hier können Sie alles zum Thema Krankengeld nachlesen : http://de.wikipedia.org/wiki/Krankengeld .
Chrisam 13.01.2009 | 08:05
Ich meinte doch den Ersteller des Beitrages ;)
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