Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Krankengeld läuft aus.

von Malocher18.04.2007 | 12:16
1855 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag. Mich beschäftigt folgende Frage. Ich bin seit Nov 05 Krankgeschrieben und habe 80%Gdb,mein Krankengeld läuft im April diesen Jahres aus,weiter Arbeiten gehen werde ich nicht können,(leider,ich hatte es bis zuletzt gehofft)ich habe 41 Jahre voll eingezahlt,ohne Pause,bin jetzt 57. Die Erwerbsunfähigkeitsrente habe ich dann Mitte Februar 07 eingereicht. Jetzt frage ich den Fachmann hier ,wenn bis dahin Mai 07 die Rente noch nicht durch ist und kein Geld überwiesen wird ,wovon sollen wir dann leben was soll ich jetzt machen. Vielen Dank im voraus.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Ausführungen der Teilnehmer "ohne "und "Antonius" können wir uns nur anschliessen. Auch wir raten,solange noch nicht über Ihren Rentenantrag entschieden worden ist, sich rechtzeitig vor Wegfall des Krankengeldes bei der Agentur für Arbeit zu melden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Die von dem Teilnehmer "motou" genannte Vorschrift trifft nicht zu. Sie betrifft nur Barleistungen für Rehabilitanten.

4 Antworten

Nixam 18.04.2007 | 12:53
Sie haben zwei Möglichkeiten: a) Sie legen schon jetzt Geld zur Seite vom Krankengeld, damit Sie für den Mai 2007 Geld haben, um "sich über Wasser zu halten" oder b) Sie laufen zum Sozialamt, beantragen Sozialhilfe, wobei diese dann von der zu zahlenden Rente einbehalten und von der DRV an das Sozialamt überwiesen wird, sobald Ihre REnte durch ist. Andere Möglichkeit: c) Sie haben doch sicher ein bisschen Geld auf Ihrem Sparbuch, mit dem Sie Ihre Kosten decken können, oder etwa nicht?
ohneam 18.04.2007 | 12:49
So traurig, wie es ist, dass Sie nicht mehr arbeiten können.... Fragen Sie Ihre DRV ob und wann mit einem Bescheid zu rechnen sein könnte und weisen Sie die Mitarbeiter auf das auslaufende Krankengeld hin. Aber melden Sie sich bitte rechtzeitig beim Arbeitsamt. Dort wird geprüft werden, ob , sofern über den Rentenantrag noch nicht entschieden wurde, eine vorschüssige Leistung von dort gezahlt wird. Diese würde dann, falls es zur Rentenbewilligung kommt, aus der eventuell entstehenden Nachzahlung erstattet werden. Sie brauchen/dürfen /sollten aber ihr Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Es könnte ja sein, der Arbeitgeber hat auch eine Möglichkeit Ihnen eine "Leidensgerechte" Tätigkeit anzubieten, die Sie eventuell auch vollschichtig ausüben können/könnten. Alles Gute für Sie
Antoniusam 18.04.2007 | 13:18
Solange über Ihren Rentenantrag noch nicht rechtskräftig entschieden wurde, haben Sie in der Regel Anspruch auf ALG_I, natürlich längstens bis zum Ende Ihres individuellen Bewilligungszeitraumes. Danach haben Sie eventuell Anspruch auf die bedürftigkeitsabhängigen Fürsorgeleistungen ALG_II, Sozialgeld oder Sozialhilfe.
motouam 18.04.2007 | 17:31
sollten Sie weiterhin AU sein, melden sie es der Arbeitsagentur (Nahtlosigkeitsreglung §51 SGB 9)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026