Hallo, folgendes Problem. Ich werde zum 22.3. Ausgesteuert, mein Arbeitsverhältnis besteht fort. Arbeitslosengeld 1 kann ich nicht beantragen, da ich meinen alten Beruf nach wie vor nicht ausüben kann. Habe mich heute von einem Anwalt beraten lassen und und dieser sagt es gäbe 2 Möglichkeiten. 1. Ich einige mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Betriebsbedingte Kündigung (ohne Abfindung, aber mit Lohnfortzahlung) oder 2. Ich stelle meine Restarbeitskraft für 15 Stunden die Woche, an einem leidensgerechten Arbeitsplatz zur Verfügung. Wenn ich das jetzt so machen sollte, heißt das ja ich lasse mich nach dem 22.3. (letzter Tag Krankengeld) nicht mehr krank schreiben. Kann sich das negativ auf meinen LTA Antrag auswirken?
Ich bin im Moment völlig verzweifelt, weil ich scheinbar komplett durch das Raster Falle und sich niemand zuständig fühlt.
Noch etwas zum LTA. Ich hatte bereits ein Beratungsgespräch und war auch schon auf einer 2 wöchigen Arbeitserprobung in einem Bfw. Meinen Ergebnissen nach bin ich gut geeignet um eine Weiterbildung zum Maschinenbau Techniker zu machen. Ich habe mich auch unter Vorbehalt, ab 4.5. zu einem Vorkurs und anschließend ab September in einer Schule eingeschrieben, die Entscheidung ob ich dort hin darf steht noch aus. Mein Berater ist schon seit einigen Wochen im Urlaub und es gibt keine Stellvertretung.
Ist leider eine sehr komplizierte Situation.
Vielleicht kennt jemand eine Lösung, oder wenigstens einen Ansatz.
Vielen Dank im voraus.
Lg