Hallo User Peter,
den Ausführungen der User können wir zustimmen. Warum die Deutsche Rentenversicherung bis heute sich bei Ihnen nicht gemeldet hat, kann von hier aus nicht gesagt werden.
Das Problem ist nun die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Da das Krankengeld, nach Ihren Angaben, zum 25.07.2018 ausläuft, Sie aber erst am 31.08.2018 die Wartezeit erfüllt haben, ist eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle dringend erforderlich.
Denn die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zurückgelegt wurden.
Da es eilig ist, sollten Sie, wenn möglich, ohne einen Termin eine Beratung in Anspruch nehmen. Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie unter
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Layersuche_Formular.html