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Experten-Antwort

Krankengeld läuft aus

von Peter12.06.2018 | 15:49
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich bin 63 Jahre alt und bekomme seit 72 Monaten Krankengeld. eine REHA wurde von der Krankenkasse veranlasst und habe ich auch gemacht, mit dem Ergebnis dass ich in meinem Beruf nicht mehr unter 3 Stunden arbeiten kann, aber für den allgemeinen Arbeitsmarkt 6-8 Stunden zur Verfügung stehe. Der Reha Antrag wurde als Rentenantrag umgedeutet, jedoch ist nie was von der Rentenversicherung passiert. Ich bin ungekündigt und könnte am 1.12.18 meine normale Altersrente ohne Abzug erhalten. Was tue ich in der Zwischenzeit? Muss mir mein Arbeitgeber kündigen und kann ich mich arbeitslos melden bis zur Rente? Meine 45 Jahre habe ich am 1.9.18 erfüllt, KG bis 25.07.18. Urlaubsanspruch noch 35 Tage. Danke Peter

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo User Peter,

den Ausführungen der User können wir zustimmen. Warum die Deutsche Rentenversicherung bis heute sich bei Ihnen nicht gemeldet hat, kann von hier aus nicht gesagt werden.

Das Problem ist nun die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren. Da das Krankengeld, nach Ihren Angaben, zum 25.07.2018 ausläuft, Sie aber erst am 31.08.2018 die Wartezeit erfüllt haben, ist eine Beratung in der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle dringend erforderlich.

Denn die Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nicht auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet, wenn sie in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn zurückgelegt wurden.

Da es eilig ist, sollten Sie, wenn möglich, ohne einen Termin eine Beratung in Anspruch nehmen. Die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle finden Sie unter

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Layersuche_Formular.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Peteram 12.06.2018 | 15:51
Ich meine 78 Wochen Krankengeld,...
DRVam 12.06.2018 | 16:23
Wenn dem tatsächlich so wäre, hätten Sie von der Rentenversicherung eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsminderung bekommen!
DRVam 12.06.2018 | 16:24
Wenn dem tatsächlich so wäre, hätten Sie von der Rentenversicherung eine schriftliche Aufforderung zur Antragstellung auf Rente wegen Erwerbsminderung bekommen!
SEam 12.06.2018 | 17:11
1. das Arbeitsverhältnis n i c h t kündigen. 2. Mit dem Aussteuerungsbescheid der Krankenkasse zur Agentur f.Arbeit und Arbeitslosengeld I beantragen. 3. Arbeitslosengeld nach Krankengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung Diese Lücke kann geschlossen werden durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Das ist eine Sonderform des Arbeitslosengelds mit einer Brückenfunktion zur nachfolgenden Leistung und wird deshalb auch „Nahtlosigkeitsregelung“ genannt. Bitte weiter beachten: man stellt sich mit dem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Peteram 13.06.2018 | 07:26
Danke für die schnelle Antwort! Zuerst einmal: Es ist wirklich so! Die Rentenversicherung hat sich nach der REHA nicht bei mir gemeldet. Warum sollte ich irgendwas falsches schreiben? zu der nächsten Antwort: Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch bis zur Rente wenn ich nicht kündige? Zählt bei der Nahtlosigkeitsregelung auch die Rentenzeit, da ich ja erst am 1.9.18 die 45 Jahre erfüllt habe...
???am 13.06.2018 | 08:29
Nur die DRV kann den Reha-Antrag in einen Rentenantrag umdeuten. Wenn die DRV sich deshalb nicht bei Ihnen gemeldet hat, wurde (noch) keine Umdeutung vorgenommen. "Zählt bei der Nahtlosigkeitsregelung auch die Rentenzeit, ..." Haben Sie einen Rentenantrag selbst gestellt (Umdeutung war ja anscheinend doch nicht)? Ist da schon ein Bescheid da? Vorher brauchen Sie sich über diese Frage keine Gedanken machen. Im übrigen würden bei der EM-Rente festgesetzte Abschläge für eine Altersrente übernommen werden. Arbeitslosigkeit am Ende des Arbeitslebens zählt im übrigen regelmäßig nicht bei den 45 Jahren mit. Von daher sollten Sie jetzt gut rechnen, ob Sie es mit dem Urlaub schaffen, Ihre Wartezeit zu erfüllen
Peteram 13.06.2018 | 09:02
Vielen Dank nochmal für Ihre Auskunft! Ich wollte nur nochmal bestätigen, dass ein Brief/Bescheid von der Krankenkasse kam, in dem stand, das mein REHA Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird (mit Rechtsbehelf). Da ich nicht gekündigt bin wollte ich meinen Urlaub nach dem 25.7. in Anspruch nehmen, um die Wartezeit bis 1.9. zu erfüllen. Werde diese Woche zur Rentenberatung gehen. Danke Peter
Deutsche Rentenversicherung
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