Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von Seiten des Rentenversicherungsträgers keine Stellung-nahme zur Berechnung einer Krankenkassenleistung vorgenommen werden kann.
Obgleich auf die gleiche Berechnungsgrundlage zurückgegriffen wird (s. Beitrag von nix), sollten Sie sich in jedem Fall nochmals mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.