Hallo Paul,
den Ausführungen von „KSC“ sowie von „von DRV“ kann zugestimmt werden.
Bei einer Erwerbsminderungsrente ist es immer schwierig im Vorfeld genaue Angaben zu machen, da zunächst per Gutachten eine Erwerbsminderung sowie der Leistungsfall (Tag an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist) festgestellt werden muss.
Von diesem Leistungsfall sowie von Ihrem Antragsdatum hängt dann der Rentenbeginn ab. Als Antragsdatum kann jedoch tatsächlich auch ein Rehaantragsdatum greifen. Auch dies muss jedoch individuell geprüft werden.
Es bietet sich auf jeden Fall an , dass Sie Ihren Beratungstermin bei uns war nehmen und Sie sich zunächst informieren. Anschließend können Sie dann immer noch einen Rentenantrag stellen.