Krankengeld oder EMR

von
Paul

Hallo,
Habe eine Rehabeurteilung von nicht arbeitsfähig und unter 3 Std.
Krankengeld habe ich erst vor der Reha 3 Wochen erhalten.
Sollte man erst weiter Krankengeld beziehen, oder muss zügig ein EMR Antrag gestellt werden. Ist das überhaupt möglich?
Ändert sich etwas an der Höhe der Rente, wenn ich z. B. Noch 1 Jahr Krankengeld beziehe? Wird doch eh zurückdatiert, oder?
Komme aus vollbeschäftigung vor der Reha (35Jahre)

Bitte nicht direkt verdammen, es sei aber erlaubt zu fragen, was für mich günstiger - andere sagen profitabler- wäre.

Vielen Dank

Paul

von
KSC

Das kann Ihnen mit den angegebenen Daten keiner beantworten.

Liegt Ihr Krankengeld bei 1000 € und die Rente bei 500 € wäre es taktisch klüger mit dem Antrag zu warten.

Sind die Zahlen umgekehrt, sieht es anders aus.

Momentan könnte man auch sagen frühestens im März einen Rentenantrag zu stellen, weil dann im Bewilligungsfall normalerweiser keine Gefahr mehr besteht dass ein Rentenbeginn 2018 mit geringerer Zurechnungszeit heraus kommt.

Fazit: erst nach einer persönlichen Beratung sind Sie schlauer, wobei auch der Berater nicht weiß ob und ab wann Sie eventuell erwerbsgemindert sind.

von
Paul

Hallo,
Krankengeld ist einiges höher wie Rente.und noch fast volle Zeit >1jahr verfügbar.
Warum wäre März so wichtig? Rehaantrag wurde vor 6 Monaten gestellt. Wird da nicht sowieso zurückgerechnet?

Bitte nochmal antworten, da ich einen Termin in 14 Tagen zur Stellung EMR Antragsstellung beim servicecenter habe -den würde ich dann Canceln und auf später setzen.

Nochmals danke vorab.
Paul

von
KSC

Wenn der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, ist es letztlich für den Beginn der Rente egal wann der Antrag gestellt wird. Ob das aber passiert?????

Da Ihr KG höher ist als die zu erwartende Rente ist es finanziell für Sie günstiger abzuwarten - solange kein Antrag gestellt wird, kann auch nicht entschieden werden und die Kasse hat zu zahlen......:)

Das gilt immer dann wenn Sie die Reha aus eigenem Antrieb gestellt haben und nicht auf Aufforderung der Kasse.

Sie haben beim Termin in 14 Tagen doch auf jeden Fall die Option sich "nur beraten zu lassen" und im Zweifel "(noch) keinen Rentenantrag zu stellen, weil Sie noch Bedenkzeit brauchen.

Der Berater ist dann auf jeden Fall froh wenn nur die Beratung und kein Antrag anfällt - da spart er auf jeden Fall locker 30 Minuten Zeit. Wäre eine klassische win - win - Situation (außer für die Kasse)

Schönes WE

von
Paul

Zitiert von: KSC

Momentan könnte man auch sagen frühestens im März einen Rentenantrag zu stellen, weil dann im Bewilligungsfall normalerweiser keine Gefahr mehr besteht dass ein Rentenbeginn 2018 mit geringerer Zurechnungszeit heraus kommt.

Hallo,
Darf ich nochmals auf die Aussage zurückkommen.
Warum wäre erst ab März die Antragstellung besser?

Und....Ja der Rehaantrag wurde im August 18 durch mich in Verbindung meiner Ärzte gestellt.

Vielen Dank im Voraus
Paul

von
DRV

Zitiert von: Paul
Zitiert von: KSC

Momentan könnte man auch sagen frühestens im März einen Rentenantrag zu stellen, weil dann im Bewilligungsfall normalerweiser keine Gefahr mehr besteht dass ein Rentenbeginn 2018 mit geringerer Zurechnungszeit heraus kommt.

Hallo,
Darf ich nochmals auf die Aussage zurückkommen.
Warum wäre erst ab März die Antragstellung besser?

Und....Ja der Rehaantrag wurde im August 18 durch mich in Verbindung meiner Ärzte gestellt.

Vielen Dank im Voraus
Paul

Der März ist nur eine Vermutung. Im Regelfall beginnt eine befristete Erwerbsminderungsrente 7 Monate nach Eintritt de Leistungsfalls (den hier niemand kennt). Angenommen es wäre der August 2018 kämen Sie mit dem Rentenbeginn auf jeden Fall in 2019 und damit in die höhere Zurechnungszeit. Liegt der Leistungsfall aber deutlich weiter zurück (oft wird hier der erste Tag der Arbeitsunfähigkeit bestimmt) und sind die 7 Monate nach dem Eintritt verstrichen, beginnt die Rente mit dem Antragsmonat.

Hier können Sie auch nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf?__blob=publicationFile&v=30

Experten-Antwort

Hallo Paul,

den Ausführungen von „KSC“ sowie von „von DRV“ kann zugestimmt werden.
Bei einer Erwerbsminderungsrente ist es immer schwierig im Vorfeld genaue Angaben zu machen, da zunächst per Gutachten eine Erwerbsminderung sowie der Leistungsfall (Tag an dem die Erwerbsminderung eingetreten ist) festgestellt werden muss.
Von diesem Leistungsfall sowie von Ihrem Antragsdatum hängt dann der Rentenbeginn ab. Als Antragsdatum kann jedoch tatsächlich auch ein Rehaantragsdatum greifen. Auch dies muss jedoch individuell geprüft werden.

Es bietet sich auf jeden Fall an , dass Sie Ihren Beratungstermin bei uns war nehmen und Sie sich zunächst informieren. Anschließend können Sie dann immer noch einen Rentenantrag stellen.

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