Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente?

von Mary17.09.2014 | 15:47
1673 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, mein Mann befindet sich derzeit in einer Reha. Arbeitsfähig rein - die Entlassung nach Verlängerung wird arbeitsunfähig erfolgen. Ärztlicherseits gibt es die Empfehlung einen Antrag auf befristete Erwerbsminderungsrente zu stellen. Aber was kommt jetzt zuerst? Sein vor Ort behandelnder Arzt muss doch erst einmal weiter eine AU ausstellen? Dann kann doch erst der Rentenantrag gestellt werden, oder? Wie lange darf er Krankengeld beziehen? Doch maximal 78 Wochen, stimmt´s? Wir sind etwas überfordert und wollen nichts falsch machen. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Aus meiner Sicht wurden Ihre Fragen bereits umfassend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Herz1952am 17.09.2014 | 16:33
Hallo Mary, es sind 78 Wochen ab dem Tag der Arbeitsunfähigkeit für dieselbe Krankheit. Wenn also der Arbeitgeber wg. dieser Krankheit schon 6 Wochen LFZ geleistet hat, zahlt die KK nur 72 Wochen. Dabei ist auch die 3 Jahresfrist zu beachten. Diese beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit der Erkrankung. Am besten Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Entweder zahl der AG noch LFZ, wenn diese noch nicht ausgelaufen ist, ansonsten Krankengeld, wenn noch ein Anspruch besteht. Dabei immer eine AU-Bescheinigung ausstellen lassen. Rentenantrag rechtzeitig vor Auslauf der Krankengeldzahlung stellen. Evtl. abwarten, bis die KK zum Rentenantrag auffordert. Also: mit der Krankenkasse in Verbindung setzten und am besten auch mit der RV-Stelle vor Ort bzw. bei der nächstgelegenen Stelle. Die erste Rentendauer wird - wenn es dazu kommt - von der RV festgelegt, abhängig vom Einschränkungsgrad und der Krankheit. Aber erst einmal ein Schritt nach/mit dem anderen, und die Sache "klärt" sich auf. Herz1952
W*lfgangam 17.09.2014 | 19:38
Hallo Mary, erst mal machen Sie bzw. Ihr Mann gar nichts und warten einfach ab. Außer, das er sich natürlich bei au-Entlassung sofort bei seinem Arzt vorstellt und sich weiter 'krankschreiben' lässt. In ein 'paar' Tagen flattert vielleicht Post von der DRV ins Haus "wir haben festgestellt, Sie könnten erwerbsgemindert (EM) sein, soll der Reha-Antrag in einen EM-Antrag umgedeutet werden?" Nichts machen, abwarten (unterstellt, die Krankengeldzahlung ist höher, als die zu erwartende EM-Rente). Dann kommt vielleicht die Krankenkasse auf die Spielfläche und fordert zur EM-Rentenantragstellung auf (Frist 10 Wochen? ...ausschöpfen, erst dann Termin bei der Beratungsstelle DRV/Rathaus vereinbaren). Bei höherem KG geht es für den Versicherten zunächst darum, seine ihm zustehenden gesetzlichen Rechte so lange wie möglich auszuschöpfen, um finanzielle Nachteile abzuwenden. Ggf. können die max. 78 Wochen KG voll ausgeschöpft werden (je nach Krankheitsbild/-verlauf), im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung auch noch folgend Arbeitslosengeld möglich ist. Der nächste/erste Schritt, wie Sie richtig erkannt haben: behandelnder Arzt ...und abwarten – und in nächster Zeit eine Renten-Beratungsstelle aufsuchen. Gruß w.
Michlam 17.09.2014 | 20:31
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
So lange die Krankenkasse mitspielt ist alles kein Problem und ich denke es gibt Unterschiede von Kasse zu Kasse. Meine Krankenkasse zum Beispiel wollte mich das letzte Jahr nach einer Knie OP mit aller Gewalt in die Rente treiben, obwohl mir seit diesem Jahr die Abschlagsfreie Rente zustand. Ich musste viele Hebel in Bewegung setzen um nicht noch mit hohen Abzügen in Rente zu gehen. Sobald die Kassen zahlen müssen, versuchen sie die Menschen ganz schön unter Druck zu setzen.
Maryam 17.09.2014 | 21:42
Danke für die Antworten Das waren beruhigende Informationen Dann lassen wir es ganz langsam und ruhig angehen
W*lfgangam 17.09.2014 | 21:45
Zitat von Michl anzeigenausblenden
...stimmt! In diesem Falle ruhig bleiben und die KK um _schriftliche_ Mitteilung/Bescheid unter Benennung der Rechtsgrundlagen bitten, andernfalls (Tel.)Hörer einfach auflegen - oder (noch besser): "Ich zeichne diesen Anruf zu Dokumentationszwecken jetzt auf, ggf. im Raum sind mithörende Person(en) xyz, wir haben heute Datum/Uhrzeit, sind Sie/MA KK damit einverstanden? - dann sprechen Sie weiter (wiederholen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Funktion, Ihre KK). Da Ihre 'Ansprache' einen Verwaltungsakt darstellen kann, müssen Sie damit rechnen, dass ich das auf dem Rechtsweg überprüfen lassen werde." Problem ist nur, wer kann in so angespannter/med. angeschlagener Situation so 'cool' bleiben Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026