Krankengeld oder Überbrückungsgeld? Reha aus arbeitsunfähigkeit heraus!

von
puschel

Hallo.
Ich bin mir nicht sicher, welche Leistung ich erhalten.
Ich bin zur Zeit auf unbestimmte Zeit krankgeschrieben.
Mein Arbeitgeber zahlt noch 4 Wochen Lohnfortzahlung.
Danach erhalte ich Krankengeld.
in ca. 8 Wochen muß ich eine Reha (Antrag und Genehmigung über Rentenversicherungsträger) antreten.
Bei Beginn der Reha erhalte ich also Krankengeld.
Nun stell ich mir die Frage, ob ich währnd der Reha (ca. 6 Wochen) das niedrigere Überbrückungsgeld oder weiterhin das höhere Krankengeld erhalte.
Nach der Reha (werde sicher arbeitsunfähig entlassen) erhalte ich dann wieder Krankengeld.
Welche Leistung erhalte ich also während der reha???
Krankengeld oder Überbrückungsgeld??

danke
puschel

von
Schade

wenn die RV die Rehamaßnahme finanziert, erhalten Sie in der fraglichen Zeit von dort Übergangsgeld.

Und vergessen Sie bei allem nicht: Sei haben während der Reha ja all inclusive....

von
Uschi B.

Ich habe genauso viel Übergangsgeld erhalten wie Krankengeld. Betrag war total identisch. Warum sollen die Beträge unterschiedlich sein ?

von
Nix

Bezieht der Versicherte unmittelbar vor Beginn der medizinischen Rehabilitationsleistung Krankengeld, dann berechnet sich das Übergangsgeld gemäss § 23 SGB VI nach demselben Entgeltabrechnungszeitraum, aus dem auch das Krankengeld berechnet wurde.
Manko: Gemäss § 47 SGB V - Berechnungsgrundlage für Krankengeld - beträgt das Krankengeld tatsächlich 80% vom letzten Nettoentgelt, während das Übergangsgeld gemäss § 46 Absatz 1 Nr. 1 SGB IX 68% vom letzten Nettoentgelt, wenn keine Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind bzw. 75%, wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind.

Es ist auf jeden Fall niedriger als das Krankengeld.
Userin Uschi B. liegt leider falsch.

von
Nix

Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass Sie natürlich nach Abschluss der medizinischen Leistung zur Rehabilitation, wenn Sie arbeitsunfähig entlassen wurden, natürlich Ihren Hausarzt aufsuchen und sich arbeitsunfähig schreiben lassen müssen und diese AU-Meldung der Krankenkasse übersenden müssen, damit Sie weiter - nahtlos - Krankengeld erhalten.

Sicher wird sich der RV-Träger - nach Vorliegen des Entlassungsberichts - bemühen, Ihnen zu einer Erwerbsminderungsrente zu verhelfen - prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür bei Ihnen vorliegen.

Experten-Antwort

Für die Übergangsgeldberechnung bei medizinischen Reha-Leistungen wird die Berechnungsgrundlage, d.h. die Entgelte und Berechnungsfaktoren der Krankenkasse übernommen, wenn Sie vor Beginn der Reha Krankengeld erhalten haben (Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 SGB VI und § 49 SGB IX). Nicht identisch ist allerdings die Berechnungshöhe.

Das Krankengeld berechnet sich aus 70% des letzten Bruttoentgelts maximal aber 90% des letzten Nettoentgelts vor der Arbeitsunfähigkeit. Davon gehen dann nochmal hälftig Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Ein Berechnungsbeispiel hierzu finden Sie z.B. unter http://www.mhplus.de/infos_kg.html..

Das Übergangsgeld wiederum errechnet sich aus 80% des letzten Bruttoentgelts maximal aber aus dem Nettoentgelt. Der so ermittelte Ausgangsbetrag wird dann nochmal auf 75% (wenn Kinder für die ein Kindergeldanspruch besteht vorhanden sind) oder ansonsten auf 68% gekürzt. Beiträge werden nicht abgezogen - die zahlt die Rentenversicherung für Sie.

In dem zitierten Berechnungsbeispiel zum Krankengeld ergibt sich ein Zahlbetrag von 36,58 EUR täglich.

Zum Vergleich dazu ergibt sich folgendes Übergangsgeld bei einem Brutto von 70,00 Euro täglich und einem Netto von 46,67 Euro täglich:
80% von 70,00 Euro = 56,00 Euro
Berechnungsgrundlage ist somit das niedrigere Netto von 46,67 Euro.

davon 75% ergibt 35,00 Euro
bzw. 68% ergibt 31,74 Euro

Im Ergebnis ist das Krankengeld auf der Grundlage der Beitragswerte 2007 (und bislang auch 2008) höher als das Übergangsgeld.

(Anmerkung: Sowohl beim Krankengeld als auch beim Übergangsgeld wird noch ein Zuschlag zur Pflegeversicherung in jeweils gleicher Höhe abgezogen, wenn keine Kinder vorhanden sind.

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?