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Experten-Antwort

Krankengeld oder Uebergangsgeld bei medizinischer Reha durch die Krankenkasse

von gloegg07.07.2020 | 10:05
132 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Freund ist nach stationärer Krankenbehandlung in eine medizinische Reha verlegt worden. Die medizinische Reha wird vollständig von der Krankenkasse gezahlt. Bekommt der Freund weiterhin Krankengeld oder Uebergangsgeld von der Rentenversicherung? Hat der Freund das Recht, einen entsprechenden rechtsverbindlichen Bescheid zu erhalten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.07.2020 | 13:43

Hallo Gloegg,

der leistende Träger der Entgeltersatzleistung ist auch immer der Träger, welche die Leistung zur Rehabilitation als Kostenträger (vorläufig) übernimmt.

Wird eine Reha über die Krankenkasse durchgeführt, so zahlt die Krankenkasse Krankengeld, wird eine Reha über den Rentenversicherungsträger durchgeführt, so zahlt die DRV Übergangsgeld. Selbst für den Fall, dass die Zuständigkeit der Träger untereinander noch nicht abschließend geklärt ist und die Kosten unter den Trägern ggf. im Nachhinein erstattet werden sollte, da ein Träger als unzuständiger Träger in Vorleistung gegangen ist, würde sich an diesem Grundsatz nichts ändern.

Der Anspruch auf Zahlung der Entgeltersatzleistung ist daher in diesem Fall gegenüber der Krankenkasse geltend zu machen, wenn die Reha tatsächlich ausschließlich über die Krankenkasse läuft.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 07.07.2020 | 10:15
Wenn eine Reha von der Krankenkasse gezahlt wird, gibt es kein Geld von der Rentenversicherung. Erfragen Sie Ihre Ansprüche bitte bei Ihrer Krankenkasse.
gloeggam 07.07.2020 | 11:30
Die Krankenkasse behauptet, die Rentenversicherung müsse zahlen.
Valzuunam 07.07.2020 | 12:46
Natürlich ist es auch möglich, dass weder Krankengeld noch Übergangsgeld zusteht. Ansonsten gilt aber: Es kann definitiv nur einer zuständig sein. Und der zahlt beides: Die Reha als solche und die Lohnersatzleistung. Sollte die Krankenkasse tatsächlich die Reha bezahlen aber ernsthaft meinen die Rentenversicherung müßte Übergangsgeld zahlen, dann beantragen Sie -ganz offiziell- beides: - Krankengeld bei der Krankenkasse und - Übergangsgeld bei der Rentenversicherung. Sie erhalten dann auch zwei rechtsverbindliche Bescheide, gegen die sie -falls nötig- dann entsprechend vorgehen können (Widerspruch, Klage).
Deutsche Rentenversicherung
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