Hallo Elke,
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.