Hallo,
ich habe seit einem Jahr eine sehr schwere Erkrankung und erhalte Krankengeld. Nun gehe ich zur Reha und habe von der Rentenversicherung einen Antrag auf Übergangsgeld erhalten. Ich nehme eher nicht an, dass ich danach wieder arbeiten kann - vielmehr wird es wohl auf eine Erwerbsminderungsrente hinauslaufen. Meine Frage: Übergangsgeld ist ja wohl niedriger als Krankengeld. Muss ich das Übergangsgeld beantragen oder kann ich weiterhin Krankengeld bekommen? Was ist zu tun? Herzlichen Dank. Elke
Hallo Elke,
Sie müssen das Übergangsgeld beantragen, auch wenn es niedriger ist als das Krankengeld. Die Krankenkasse zahlt während der Reha kein Krankengeld.
MfG
Helena
Weshalb gehen Sie in Reha, wenn Sie ziemlich sicher davon ausgehen, danach sowieso nicht mehr arbeiten zu können? DAS sind nicht die besten Voraussetzungen für das positive Gelingen der Maßnahme.
Sie sollten etwas positiver eingestellt sein.
Hallo Elke,
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Na, mit dem Finger auf der Tastatur eingeschlafen?
Hallo Elke,
die Frage bezüglich der entsprechenden Gesetzesgrundlage, die die Nicht-Zahlung von Krankengeld während einer durch den RV-Träger durchgeführten Reha regelt, sollten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse klären. Zu den gesetzlichen Grundlagen des SGB V kann der Rentenversicherungsträger nicht abschließend beraten.
Sie müssen keinen Antrag auf Übergangsgeld für die Zeit der Reha stellen, aber die gesetzliche Krankenkasse wird Ihnen das Krankengeld nicht weiterzahlen, da sie während der Reha keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Insofern bleibt Ihnen gar nichts anderes übrig als Übergangsgeld zu beantragen.
Danke für die Info. Darf ich auch nach dem Gesetz fragen? Dazulernen ist immer gut - siehe "Timo". Herzlichen Dank Elke
Tremor?
Darf ich auch nach dem Gesetz fragen?
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/44.html
MfG