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Experten-Antwort

Krankengeld Pflichtbeitragszeit ?

von Frosch18.06.2012 | 16:56
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7 Antworten

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Hallo ! Zählt Krankengeld als Pflichtbeitragszeit ? Wie ist das bei ALG I zählt das als Pflichtbeitragszeit ? Es geht mir um die 35 Beitragsjahre, die mindestens als Schwerbehinderter eingezahlt werden müssen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frosch,

bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse sowie bei Bezug von Arbeitslosengeld werden für Zeiten ab dem 01.01.1992 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.

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6 Antworten

-/-am 18.06.2012 | 17:44
Bei den 35 Jahren ist es egal ob Zeit als Pflcihtbeiträge oder als Anrechnungszeit im Versicherungskonto drin ist.
W*lfgangam 18.06.2012 | 19:33
Hallo Frosch, bei einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl der Bezug von Krankengeld wie auch der (evtl. folgende) Bezug des ALG 1 eine Pflichtbeitragszeit. Sollten Sie zz. im KG-Bezug sein, wird Ihre Krankenkasse wahrscheinlich nicht all zu lange warten, um Sie zur Reha zu zwingen - auch das in dieser Zeit gezahlte Übergangsgeld ist Pflichtbeitragszeit. Aber, die anschließende Zeit einer AU mit Krankengeld (geduldet von der Krankenkasse, weil die nichts weiter machen kann) oder sogar der Weg ins ALG 1 muss Sie zu Überlegungen veranlassen, ob Sie dann nicht 'rechtzeitig' einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (sofern Ihnen nach 'erfolgloser' Reha nicht eh die Krankenkasse wegen Rente weiter im Nacken sitzt) ...Zukunftsgedanken, aber so kann es kommen, dass Sie erst gar nicht die Altersgrenze/-rente als Schwerbehinderter erreichen. Gruß w.
B´sonam 19.06.2012 | 12:39
bei einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl der Bezug von Krankengeld ... eine Pflichtbeitragszeit.
Das gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Bei privat krankenversicherten Personen und Bezug von Krankentagegeld muss die Versicherungspflicht vom Versicherten beantragt und die Beiträge selbst entrichtet werden.
... oder er spart sich etliche Euronen und zahlt nur freiwillige Beiträge für die AU-Zeit.
W*lfgangam 19.06.2012 | 20:39
bei einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl der Bezug von Krankengeld ... eine Pflichtbeitragszeit.
Das gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Bei privat krankenversicherten Personen und Bezug von Krankentagegeld muss die Versicherungspflicht vom Versicherten beantragt und die Beiträge selbst entrichtet werden.
Tja liebe Beatrix, ich hätte wohl das normal in "" setzen sollen, damit es deutlicher wird. Richtig, bei PKV-Versicherten (insbesonders gerade frisch in die PKV Gewechselte) kann es da arge nicht lösbare Probleme geben, Rente eher weniger (Antragspflichtversicherung, wie Sie sagen), AV schon mehr. Ob sich das 'rechnet' ist ja noch eine ganz andere Frage, wenn PKV-Versicherter eh im EM-Verfahren steckt ... Letztendlich ist es eine 'blöde' Situation, die der/die Versicherte vorher nicht abgesehen hat - und nun brennts ...auch bis auf die Grundmauern runter, ohne das es da Hilfe/Alternativen geben kann. Gruß w.
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