Hallo Frosch,
bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse sowie bei Bezug von Arbeitslosengeld werden für Zeiten ab dem 01.01.1992 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
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Hallo Frosch,
bei Bezug von Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse sowie bei Bezug von Arbeitslosengeld werden für Zeiten ab dem 01.01.1992 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt.
... oder er spart sich etliche Euronen und zahlt nur freiwillige Beiträge für die AU-Zeit.bei einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl der Bezug von Krankengeld ... eine Pflichtbeitragszeit.Das gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Bei privat krankenversicherten Personen und Bezug von Krankentagegeld muss die Versicherungspflicht vom Versicherten beantragt und die Beiträge selbst entrichtet werden.
Tja liebe Beatrix, ich hätte wohl das normal in "" setzen sollen, damit es deutlicher wird. Richtig, bei PKV-Versicherten (insbesonders gerade frisch in die PKV Gewechselte) kann es da arge nicht lösbare Probleme geben, Rente eher weniger (Antragspflichtversicherung, wie Sie sagen), AV schon mehr. Ob sich das 'rechnet' ist ja noch eine ganz andere Frage, wenn PKV-Versicherter eh im EM-Verfahren steckt ... Letztendlich ist es eine 'blöde' Situation, die der/die Versicherte vorher nicht abgesehen hat - und nun brennts ...auch bis auf die Grundmauern runter, ohne das es da Hilfe/Alternativen geben kann. Gruß w.bei einem normalen abhängigen Beschäftigungsverhältnis ist sowohl der Bezug von Krankengeld ... eine Pflichtbeitragszeit.Das gilt nur für gesetzlich krankenversicherte Personen. Bei privat krankenversicherten Personen und Bezug von Krankentagegeld muss die Versicherungspflicht vom Versicherten beantragt und die Beiträge selbst entrichtet werden.
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