Diesbezüglich setzen Sie sich am besten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie versichert sind, in Verbindung.
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Diesbezüglich setzen Sie sich am besten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie versichert sind, in Verbindung.
Krankentagegeld wird nicht als Einkommen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.
Nur lautete die Bezeichnung bei Ihrer ursprünglichen Fragestellung nicht Krankentagegeld, sondern Krankengeld.
Krankengeld der privaten Krankenversicherung ist auch kein anzurechnendes Einkommen.
Bliebe nur die Frage, ob das Krankengeld (nicht das Krankentagegeld) an Ihre private KV zurückzuzahlen ist.
Krankengeld, dass die gesetzliche KV gezahlt hat, ist bei entsprechender rückwirkender Gewährung einer Erwerbsminderungsrente bis zur Höhe der gezahlten Rente an die gesetzl. Krankenkasse zurückzuzahlen.
Ob dies bei der privaten KV ebenso geregelt ist, erfragen Sie am besten dort.
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