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Experten-Antwort

Krankengeld PKV

von J. Wegener10.04.2012 | 12:37
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6 Antworten

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Hallo, ich bin seit zwei Jahren krank und habe 12 Monate Krankengeld von meiner privaten Krankenversicherung erhalten (600 Euro), nun wurde mir rückwirkend ab 05/2010 volle EMR bewilligt. Normalerweise wird dann Rente mit Krankengeld oder ALG rückwirkend verrechnet. Wie ist das mit dem Krankengeld der PKV ? Ist das Einkommen? Zählt es als Hinzuverdienst?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Diesbezüglich setzen Sie sich am besten direkt mit dem privaten Krankenversicherungsunternehmen, bei dem Sie versichert sind, in Verbindung.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Krankentagegeld wird nicht als Einkommen auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet.

Nur lautete die Bezeichnung bei Ihrer ursprünglichen Fragestellung nicht Krankentagegeld, sondern Krankengeld.

Krankengeld der privaten Krankenversicherung ist auch kein anzurechnendes Einkommen.

Bliebe nur die Frage, ob das Krankengeld (nicht das Krankentagegeld) an Ihre private KV zurückzuzahlen ist.

Krankengeld, dass die gesetzliche KV gezahlt hat, ist bei entsprechender rückwirkender Gewährung einer Erwerbsminderungsrente bis zur Höhe der gezahlten Rente an die gesetzl. Krankenkasse zurückzuzahlen.

Ob dies bei der privaten KV ebenso geregelt ist, erfragen Sie am besten dort.

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4 Antworten

J. Wegeneram 10.04.2012 | 14:22
In den AGB steht darüber nichts drin. Nur daß bei Eintritt einer Erwerbsminderung kein Krankentagegeld mehr (mit 3- monatiger Frist) gezahlt wird. Mit der Krankentagegeldversicherung gibt es keine Probleme, da ich wegen der Erwerbsminderung dort gekündigt wurde und das Krankentagegeld mit keiner Rente verrechnet werden wird seitens der Krankentagegeldversicherung. Mich interessiert nur, ob die DRV das Krankentagegeld als Einkommen rechnet, obwohl keine SV-Beiträge davon gezahlt wurden.
AnnaBam 10.04.2012 | 13:47
Steht das nicht in dem Vertrag, den Sie für Krrankengeld abgeschlossen haben?
J. Wegeneram 10.04.2012 | 14:22
In den AGB steht darüber nichts drin. Nur daß bei Eintritt einer Erwerbsminderung kein Krankentagegeld mehr (mit 3- monatiger Frist) gezahlt wird. Mit der Krankentagegeldversicherung gibt es keine Probleme, da ich wegen der Erwerbsminderung dort gekündigt wurde und das Krankentagegeld mit keiner Rente verrechnet werden wird seitens der Krankentagegeldversicherung. Mich interessiert nur, ob die DRV das Krankentagegeld als Einkommen rechnet, obwohl keine SV-Beiträge davon gezahlt wurden.
J. Wegeneram 10.04.2012 | 14:57
Die PKV will kein Geld zurück, haben laut Vertrag noch monatelang weitergezahlt. Vielen Dank für die Expertenantwort.
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