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Krankengeld-Rehageld

von Fox11.08.2008 | 12:20
1527 Ansichten
6 Antworten

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Ich beziehe z.Zt.Krankengeld und mußte 4 Wochen zur Reha. Da mich die DRV schickte, mußte sie auch diese Reha zahlen. Meine Frage: Da die KK ja diese 4 Wochen "sparte", wird das KK dann 4 Wochen länger gezahlt ?? Danke für die Informationen.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Fox,

der Beitrag von Nix ist zutreffend. Grundlage hierfür ist § 48 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Das heißt: Bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes (78 Wochen ab Arbeitsunfähigkeit) werden Zeiten, in denen Übergangsgeld bezogen wird, wie Zeiten des Bezuges von Krankengeld berücksichtigt.

5 Antworten

Oh neinam 11.08.2008 | 12:31
Das wäre ja noch schöner!
Nixam 11.08.2008 | 13:08
Krankengeld und Übergangsgeld bilden eine Einheit. Soll heissen: Eine Verlängerung des Anspruchszeitraums um die Zeit des Übergangsgeldbezugs erfolgt nicht. Nix
shadowam 11.08.2008 | 18:42
und die 6 Wochen Lohnfortzahlung des Arbeitgeber zählen ürbigens auch zu der 78 Wochen mit hinzu ( das verstehe zwar wer will - ist aber leider so ! )
Realistam 11.08.2008 | 18:55
Nun, das ist eben deshalb so, weil es vom Gesetzgeber so beschlossen wurde. Und da sich die meisten Arbeitgeber die geleistete Lohnfortzahlung von der GKV erstatten lassen, ist diese tasächlich für 78 Wochen in der Pflicht! Was ist denn daran so schwer zu verstehen?
Chrisam 11.08.2008 | 20:27
Der Anspruch auf Krankengeld besteht schliesslich schon, ruht nur wegen Bezug von Arbeitsentgelt. Daher auch eine Anrechnung auf die Anspruchsdauer.
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