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Experten-Antwort

Krankengeld und Reha von der DRV

von U. Haberland17.11.2010 | 11:23
8879 Ansichten
5 Antworten

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Anfrage an das Service-Team der Deutschen Rentenversicherung Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen gezahlt, soweit OK. Während dieser Krankschreibung wird eine Rehamaßnahme (der Träger war die DRV) von 6 Wochen durchgeführt, d.h. die Krankengeldzahlung wurde unterbrochen, es wurde 6 Wochen Übergangsgeld und kein Krankengeld gezahlt. Im Anschluß an die Reha wurde die Krankengeldzahlung wieder fortgesetzt. Meine Frage: Verlängert sich die Zahlung des Krankengeldes um diese 6 Wochen, da ja effektiv von der Krankenkasse dann nur 72 Wochen Krankengeld bezahlt wurden ? Mit freundlichen Grüßen U. Haberland

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Auf Ihre Frage kann ich leider nur als Nicht-Experte antworten, da Ihre Frage nicht das Renten- sondern das Krankenversicherungsrecht betrifft. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Soweit ich es aber nachvollziehen kann(!)verlängert sich die Anspruchsdauer des Krankengeldes aufgrund des Übergangsgeldbezuges nicht, denn:

-Nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ruht der Anspruch auf Krankengeld soweit und solange Versicherte Übergangsgeld beziehen.

-§ 48 SGB V regelt die Dauer des Krankengeldes. Demnach wird innerhalb eines Dreijahreszeitraumes bei derselben Krankheit Krankengeld max. für 78 Wochen gewährt. Nach 48 Abs. 3 Satz 1 SGB V ist bei der Feststellung der Leistungsdauer des Krankengeldes werden Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht, wie Zeiten des Bezuges von Krankengeld berücksichtigt: Also sind Zeiten, in denen der Anspruch nach § 49 SGB V (siehe oben) ruht, also währenddessen das Stammrecht auf Krankengeld weiterhin besteht, bei der Ermittlung der o.g. 78 Wochen anzurechnen.

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4 Antworten

...am 17.11.2010 | 11:39
Nein, die Zeit der Übergangsgeld-Zahlung zählt mit zu den 78 Wochen Höchstanspruch Krankengeld.
Unverständnisam 17.11.2010 | 13:16
..zum anderen wurde die gleiche Frage bereits von Ihnen gestellt, und auch beantwortet. Hat Ihnen die Antwort wohl nicht gepasst, nicht wahr? Herrlich Manche Menschen muss man wohl nicht verstehen.
Klemensam 17.11.2010 | 14:03
Der 78 Wochen Zeitraum verlängert sich N I C H T ! http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__49.html
gast001am 19.11.2010 | 14:42
Nicht nur die Zeit des Bezuges von Übergangsgeld, sondern auch bereits die Entgeltfortzahlung des Arbeitsgebers werden auf das Krankengeld angerechnet. Da die Entgeltforzahlung lt. Gesetz mind. 6 Wochen beträgt, können quasi max. 72 Wochen Krankengeld bezogen werden. (Abzügl. Zeiten des Übergangsgeldbezugs oder Zeiten einer Entgeltfortzahlung über die mind. 6 Wochen hinaus. Wenn jemand z.B. eine Entgeltfortzahlung von 9 Wochen hat, werden auch die 9 Wochen angerechnet, nicht nur 6)
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