Hallo!
Fakt: Bezug Krankengeld ab 22.11.2012
Leistungsfall der DRV 01.10.2012
EMR bewilligt zum 01.05.2013
Krankengeldbezug mon. / 30 Tg. 1678,00 Euro
volle EMR ab 01.05.2013 508,00 Euro
Was wird rückwirkend zw. Krankenkasse und DRV verrechnet?
Im Internet steht:
Wenn eine Rente rückwirkend bewilligt wird, können sich Anspruchszeiträume für Krankengeld und Rente theoretisch überschneiden. Die Krankenkasse und der Rentenversicherungsträger rechnen dann direkt miteinander ab. War das bezogene Krankengeld höher als der Rentenanspruch, muss der Versicherte den Differenzbetrag jedoch nicht zurückzahlen.
Ist das richtig??? Das nichts verrechnet wird?
Danke für eure Bemühungen